Keine Personenbeschränkungen mehr
Trauern in Zeiten von Corona

Für Trauergesellschaften gibt es momentan keine Personenbeschränkungen. | Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • Für Trauergesellschaften gibt es momentan keine Personenbeschränkungen.
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Oberkirch (st). Schon in normalen Zeiten ist der Besuch einer Beerdigung ein bewegender Anlass. Die Corona-Pandemie berühren auch diesen Bereich und fordern besondere Konzepte. Der letzte Weg soll auch weiterhin in Würde erfolgen. Die niedrige Sieben-Tage-Inzidenz hat zu einigen Lockerungen in der Corona-Verordnung des Landes geführt. Seit dem 1. Juli gelten beispielsweise keine Personenbeschränkungen mehr für Trauergesellschaften in Baden-Württemberg. Trotz allem gilt es aber auch bei dem Besuch von Trauerfeiern noch die folgenden Hinweise zu beachten, wie die Oberkircher Friedhofsverwaltung informiert. Für die gesamte Zeit der Beerdigungsfeier ist eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Nicht nur in der Leichenhalle sondern auch am Grab, da nicht immer dauerhaft der Mindestabstand zu anderen Personen der Trauerfeier eingehalten werden kann. Bereits beim Zutritt zur Leichenhalle können die Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Adresse oder Telefonnummer) in einer eigens dafür aufgestellten Box hinterlegt werden. Damit der Zutritt möglichst einfach und zügig erfolgen kann, wird empfohlen, bereits daheim einen entsprechenden Zettel mit den Angaben vorzubereiten. Natürlich können die Kontaktdaten auch am Zugang mittels Luca- oder Corona-Warn-App hinterlassen werden. Durch die getroffenen Maßnahmen soll die Trauerfeier weiterhin würdevoll und für alle Beteiligten sicher erfolgen. Für Rückfragen steht gerne Sachgebietsleiterin Bettina Rohde zur Verfügung, Telefonnummer 07802/82151.

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