Persönliche Video-Beratung
Vier Schritte zum digitalen Behördentermin
- Mit dem Virtuellen Rathaus bietet das Bürgerbüro der Stadt Oberkirch an der Eisenbahnstraße 1 ausgewählte Dienstleistungen auch im persönlichen Videotermin an.
- Foto: Stadt Oberkirch
- hochgeladen von Matthias Kerber
Oberkirch (st) Seit Anfang Februar 2026 ergänzt das Virtuelle Rathaus den Bürgerservice der Stadt Oberkirch. Ausgewählte Anliegen lassen sich seither in einem persönlichen Videotermin gemeinsam mit Mitarbeitern des Bürgerbüro bearbeiten, ohne dass dafür der Weg ins Rathaus notwendig ist.
Benötigt werden lediglich ein internetfähiges Smartphone, Tablet, Notebook oder ein PC mit Mikrofon und Kamera. Eine App oder ein zusätzliches Programm muss nicht installiert werden. Der Termin läuft direkt im Browser. Bürger können von zu Hause oder unterwegs teilnehmen. Für einen störungsfreien Ablauf und zum Schutz persönlicher Daten empfiehlt die Stadt einen ruhigen Raum, in dem keine unbefugten Dritten mithören können.
Digitales Angebot einfach ausprobieren
„Viele Bürger wünschen sich eine digitalere Verwaltung. Diesen Wunsch nehmen wir ernst, aber neue Wege brauchen manchmal etwas Vertrauen. Deshalb möchte ich alle ermutigen, das Virtuelle Rathaus auszuprobieren. Der Termin bleibt persönlich, ist ohne zusätzliche Software zugänglich und kann in vielen Fällen den Weg ins Rathaus ersparen“, so Oberbürgermeister Gregor Bühler.
So funktioniert der digitale Termin:
1. Leistung auswählen
Unter oberkirch.de/virtuelles-rathaus finden Bürger die angebotenen Leistungen und gelangen von dort direkt zur Terminbuchung.
2. Termin buchen
Nach Auswahl des Anliegens wird ein verfügbarer Termin vereinbart. Mit der Bestätigungsmail kommt zugleich der persönliche Link für die Videositzung. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, lässt er sich über diese Mail stornieren und neu buchen.
3. Termin vorbereiten
Erforderlich sind ein internetfähiges Endgerät mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung. Wenn die Identität geprüft werden muss, sollte ein gültiger Lichtbildausweis bereitliegen. Weitere Unterlagen können je nach Anliegen erforderlich sein.
4. Link öffnen und Anliegen klären
Zum vereinbarten Zeitpunkt führt der Link aus der Bestätigungsmail direkt in den virtuellen Raum. Dort steht ein Mitarbeiter des Bürgerbüros für das persönliche Gespräch bereit. Formulare können während der Sitzung ausgefüllt und digital unterschrieben werden. Dokumente werden im Termin zum Download bereitgestellt.
Über das Virtuelle Rathaus können derzeit eine Auskunftssperre, eine Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen sowie eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden. Auch ein Führungszeugnis, eine Meldebescheinigung, die Steuer-ID und eine Gewerbezentralregisterauskunft sowie Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen gehören zum Angebot. Mehrere Anliegen können nach Angaben der Stadt in einem Termin behandelt werden.
Das Virtuelle Rathaus ist ein freiwilliges Zusatzangebot. Die persönliche Vorsprache im Rathaus und alle bisherigen Dienstleistungen bleiben bestehen. Ausführliche Informationen, Antworten auf häufige Fragen und der Zugang zur Terminbuchung sind unter oberkirch.de/virtuelles-rathaus zu finden.



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