Landtagswahl 2021
Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Bei der anstehenden Landtagswahl, aber auch bei der Bundestagswahl im September, steht die Wahlurne für Wähler der „Östlichen Kernstadt“ statt im Altenpflegeheim St. Josef nun im Kindergarten St. Raphael.  | Foto: Stadt Oberkirch
  • Bei der anstehenden Landtagswahl, aber auch bei der Bundestagswahl im September, steht die Wahlurne für Wähler der „Östlichen Kernstadt“ statt im Altenpflegeheim St. Josef nun im Kindergarten St. Raphael.
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Oberkirch (st). In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 zugestellt. Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt und nicht aus bestimmten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, erhält eine solche Benachrichtigung. Sie ist zugleich Beleg für die Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Oberkirch. Die Wahlbenachrichtigung sollte aufbewahrt und am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.

Wer bis 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens am Freitag, 26. Februar 2021 mit dem Bürgerbüro der Stadt Oberkirch in Verbindung setzen, um das Wahlrecht abzuklären, Telefon: 07802/82555.

Einwurf im Briefkasten

Die Wahlbenachrichtigung ist auch für die Beantragung der Briefwahl erforderlich. Ein entsprechendes Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Dieser ausgefüllte und unterschriebene Antrag sollte zeitnah beim Bürgerbüro der Stadt Oberkirch eingereicht werden. Dies kann durch Einwurf in den Briefkasten am Rathaus oder in den Ortsverwaltungen erfolgen, auch die Zustellung in einem ausreichend frankierten Umschlag über die Post ist möglich.

Beantragung per QR-Code

Zusätzlich befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code zur Beantragung von Briefwahlunterlagen über Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets. Bei Wahlberechtigten, die diese QR-Code-Variante nutzen, öffnet sich auf dem Mobilgerät direkt der mit den Personendaten vorausgefüllte Antrag. Der Antragsteller muss dann lediglich noch sein Geburtsdatum erfassen und kann anschließend den Wahlscheinantrag abschicken

Antragstellung per Internet

Die Briefwahlunterlagen können auch in elektronischer Form über die Homepage der Stadt Oberkirch beantragt werden. Beim Aufruf des Buttons „Briefwahl“ öffnet sich ein Erfassungsformular für die Antragsdaten, in welches die auf der Wahlbenachrichtigung ersichtliche Wahlbezirks- und Wählernummer eingetragen werden muss.

Nach der Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, roter Wahlumschlag, blauer Stimmzettelumschlag sowie ein Merkblatt) durch das Team des Bürgerbüros per Post zugestellt. Dabei steht es den Wahlberechtigten frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandadresse senden zu lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen direkt beim Bürgerbüro abzuholen. Hierbei wird eine vorherige Terminvereinbarung erbeten, Telefon 07802/82555. Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss eine entsprechende Vollmacht vorlegen.

Geänderte Wahllokale im Bereich „Östliche Kernstadt“ und in Haslach

Für Wähler des Bereichs „Östliche Kernstadt“ ergibt sich für die anstehende Landtagswahl eine Änderung: Statt wie bisher im Pflegeheim St. Josef wird im gegenüberliegenden Kindergarten St. Raphael gewählt. Auch im Ortsteil Haslach wurde das Wahllokal geändert: Dort steht die Wahlurne statt wie bisher im Rathaus nun in der Klingelberghalle. Als positiver Nebeneffekt kommt hinzu, dass dort nun auch ein rollstuhlgerechter Zugang ermöglicht wird.

Grundsätzlich empfiehlt sich für alle, die ihre Stimme ganz normal an der Wahlurne abgeben möchten, ein Blick auf die Wahlbenachrichtigung. Dort ist das jeweilige Wahllokal eingedruckt.

Hygiene im Wahllokal wird großgeschrieben

In allen 16 Wahllokalen wird auf ausreichende Abstände geachtet, um die geltenden Hygienemaßnahmen einhalten zu können, so die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter zu anderen Personen und das Tragen einer Maske. Die Wahlhelfer werden durch Virenschutz-Scheiben aus Plexiglas und die Bereitstellung von FFP2-Masken geschützt. Außerdem wird darauf geachtet, dass sich nur eine gewisse Anzahl von Wählern zeitgleich im Wahllokal aufhält. Selbstverständlich wird auch Desinfektionsmittel bereitstehen. Vor diesem Hintergrund geht von der Stimmabgabe im Wahllokal keine größere Gefahr als von einem Einkauf aus.

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zu der Landtagswahl kann sich an das Wahlamt gewandt wenden: Nicole Trayer, Telefon 07802/82108, E-Mail: n.trayer@oberkirch.de.

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