Bauhof gut vorbereitet
Wintereinbruch hält keine Überraschungen parat

Der Winter hielt erneut in den niederen Lagen des Renchtals richtig Einzug. Die Bauhofmitarbeiter sind teils ab 3 Uhr mit den Schneepflügen unterwegs, um die weiße Pracht von den Straßen zu beseitigen. Daneben sind noch Mitarbeiter ab etwa 4.30 Uhr zu Fuß unterwegs. Die Aufnahme entstand im Bereich Horneck und zeigt Alfred Käshammer.  | Foto: Georg Knapps/Stadt Oberkirch
  • Der Winter hielt erneut in den niederen Lagen des Renchtals richtig Einzug. Die Bauhofmitarbeiter sind teils ab 3 Uhr mit den Schneepflügen unterwegs, um die weiße Pracht von den Straßen zu beseitigen. Daneben sind noch Mitarbeiter ab etwa 4.30 Uhr zu Fuß unterwegs. Die Aufnahme entstand im Bereich Horneck und zeigt Alfred Käshammer.
  • Foto: Georg Knapps/Stadt Oberkirch
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Oberkirch (st). Mitte Januar hielt der Winter auch in den niederen Lagen des Renchtals Einzug. Doch die Mitarbeiter des Oberkircher Bauhofs sind bestens vorbereitet und räumen bereits in den Morgenstunden die Straßen.

Die Vorbereitungen beginnen schon im Herbst, wenn die meisten noch an Laubfegen und nicht an Schneeräumen denken. Im Oktober wird üblicherweise der Einsatzplan für den kommenden Winterdienst erstellt. „Seit Mitte November ist ein Bereitschaftsdienst eingeplant“, berichtet Bauhofleiter Georg Knapps von den Vorbereitungen. „25 Männer des Bauhofes stehen dann in Rufbereitschaft, damit bei entsprechender Witterungslage der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.“ 14 Bauhofmitarbeiter sind als Fußtrupp im Einsatz.

Doch nicht nur die Personalplanung wird zu dem Zeitpunkt angegangen. Das Lager an Streumaterial wird mit rund 200 Tonnen Salz aufgefüllt. „Das Streusalz kommt aus Baden-Württemberg, es besteht ein reines Bestellverhältnis“, erläutert Georg Knapps. Dazu kommen noch etwa 75 Tonnen Splitt. Dieser Splitt wird von einem hiesigen Kieswerk bezogen. 102 Streugutbehälter mit insgesamt zirka 60 Tonnen Splitt werden auf dem Gebiet der Stadt den Einwohnern für den Winterdienst zur Verfügung gestellt.

Bis zu 25 Tonnen Salz am Tag

Die aktuelle Wetterlage wird dabei ständig beobachtet. „Dank des feststehenden Einsatzplans mit dem Bereitschaftsdienst wird bei entsprechender Wetterlage die Rufbereitschaft angeordnet, wodurch ein schnelles Handeln möglich ist“, schildert der Bauhofleiter die Abläufe. Die Fahrer beginnen dann bereits ab 3 Uhr mit ihren Touren und gegen 4.30 Uhr startet der Fußtrupp. Durch die Topographie Oberkirchs kann in den Höhenlagen noch ein Einsatz stattfinden, während dies in der Rheinebene nicht mehr zu erwarten ist. „Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Steilstrecken und Höhenlagen.“ In Oberkirch sind dies etwa die Burgstraße und die Hilsenstraße sowie die Ortschaften mit Hochlagen, wie Ödsbach, Bottenau, Hesselbach und Ringelbach. „In diesem Winter fand der Winterdienst bereits in den Höhenlagen im Bereich von Ödsbach und Bottenau vor dem Wintereinbruch in der vergangenen Woche statt.“ Geräumt werden durch den Bauhof öffentliche Flächen in der Kernstadt und den Ortschaften. Dazu gehören zum Beispiel Schulhöfe oder die Plätze vor Ortsverwaltungen. Die zu räumenden Straßen sind in drei Kategorien eingeteilt. Die Abstufung erfolgt über die Verkehrsfrequenz und deren Bedeutung für den örtlichen und überörtlichen Verkehr. Das Intervall hängt dabei vom Schneefall ab, beziehungsweise von der Witterung, falls Glatteis droht. Reine Wohnstraßen werden nicht geräumt. Der Bauhof verfügt über entsprechende Lagermöglichkeiten, damit der nicht benötigte Splitt und das Salz im kommenden Winter ohne Probleme verwendet werden können.

Persönliche Räum- und Streupflicht beachten

Die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Oberkirch räumen bei Eis und Schnee die verkehrswichtigen Straßen und Plätze in Oberkirch. Vor der eigenen Haustür ist aber der Straßenanlieger zuständig, um für eine sichere Begehbarkeit zu sorgen. Diese persönliche Räum- und Streupflicht ist in einer Satzung der Großen Kreisstadt festgelegt. Im Wesentlichen sind vom Straßenanlieger die Gehwege oder entsprechende Flächen am Fahrbahnrand in der Regel mindestens auf 1,50 Meter Breite von Schnee und Eis zu räumen sowie bei Glätte zu bestreuen. Die geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehwegfläche gewährleistet ist.

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

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