Wolfgang Schäuble bekennt sich zu der Kandidatur
Bundestagspräsident mit Rederecht

Bereit für das Amt des Bundestagspräsidenten: Wolfgang Schäuble, seit 1972 Abgeordneter | Foto: Foto: BMF
  • Bereit für das Amt des Bundestagspräsidenten: Wolfgang Schäuble, seit 1972 Abgeordneter
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Offenburg/Berlin (rek). Dass Wolfgang Schäuble dem 19. Bundestag angehören würde, stand eigentlich außer Frage. Spekuliert wurde vor der Wahl, ob er nochmals Verantwortung in einer Regierung übernehmen wolle oder dürfe. Jetzt hat die CDU/CSU-Fraktion ihn als Kandidaten für das Amt des Bundestagspräsidenten vorgeschlagen und stößt auf Zustimmung, auch bei Schäuble.
Der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag und damit die Legislative. Protokollarisch bekleidet er nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat – vor dem Bundeskanzler.

Er vertritt das Parlament nach außen, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, kann ihm der Präsident eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder ihn bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen. Diese durch das Amt gegebene, verbunden mit Schäubles natürlicher Autorität sei in diesen Zeiten gefragt, vermittelt das politische Berlin.
Schäuble behielte dennoch das Recht, an Sitzungen seiner Fraktion teilzunehmen oder sein Rederecht als Abgeordneter vor dem Plenum auszuüben, erklärte die Pressestelle des Bundestags auf Nachfrage: "Will der Präsident sich selbst als Redner an der Aussprache beteiligen, gibt er während dieser Zeit den Vorsitz im Plenum ab."

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