Fortsetzung vor dem Landgericht
Haben Ärzte einen Säugling falsch behandelt?

Offenburg (st). Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Offenburg verhandelt in dem Fortsetzungstermin am Montag, 25. Februar, ab 10.30 Uhr über die Klage eines heute vierjährigen Jungen gegen eine Ärztin und den Träger eines Klinikums auf Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 100.000 Euro sowie die Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz für Folge- und Zukunftsschäden.

Der Junge wurde Ende 2014 im Wege eines Kaiserschnitts entbunden; er wog seinerzeit weniger als 2.500 Gramm. Am dritten Tag nach seiner Geburt wurde bei ihm eine Unterzuckerung und eine Unterkühlung festgestellt, woraufhin er zur weiteren Behandlung in die Kinderklinik nach Offenburg verlegt wurde.

Schwere neurologische Schäden

Die Klägerseite meint, dass die Beklagten den Säugling falsch behandelt hätten, weswegen er ein Hirnödem (Flüssigkeitseinlagerung im Gehirn) ausgebildet habe und nunmehran schweren neurologischen Schäden wie Krampfanfällen, Epilepsieerkrankungen sowie einer Störung der motorischen Gesamtentwicklung leide.

Sein Blutzuckergehalt sei nach seiner Geburt nicht ausreichend kontrolliert worden, er habe eine Trinkschwäche gezeigt und lethargisch reagiert. Hätte man den Blutzucker ausreichend kontrolliert und ihn mit Glukose und Nahrung versorgt beziehungsweise schon früher nach Offenburg verbracht, hätte sich das Ödem nicht entwickelt.

Position von Ärztin und Klinikum

Die Beklagten meinen, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers am dritten Tage nach seiner Geburt plötzlich und rasant verschlechtert habe. Bis dahin sei alles medizinisch Erforderliche veranlasst worden. Der Krankheitsverlauf sei schicksalhaft.

Kinderarzt als Sachverständiger

Die Arzthaftungskammer wird zum Ablauf der Behandlung und zu dem Gesundheitszustand des Klägers nach seiner Geburt eine Zeugin vernehmen und einen Kinderarzt als medizinischen Sachverständigen zu möglichen Versäumnissen der Beklagten befragen.

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