Eine Frage, Herr Teufel
Die Lohnsteuer gibt es zurück

Klaus Thomas Teufel  | Foto: Foto: FA OG

Offenburg. Der Aushilfsjob in den Sommerferien ist für viele Schüler der Einstieg ins Berufsleben – und damit der erste Kontakt zu den Steuerbehörden. Christina Großheim sprach mit Klaus Thomas Teufel, Vorsteher des Finanzamtes Offenburg, was Ferienjobber beachten sollten.

Wie beginnt der Einstieg ins Berufsleben bei einem Ferienjob steuerlich?
Zivilrechtlich mit einem Arbeitsvertrag. Für den Lohnsteuerabzug und Sozialversicherung wird der Arbeitgeber die steuerliche ID-Nummer und den Sozialversicherungsausweis anfordern.

Wie erfährt man seine Identifikationsnummer, wenn sie nicht bekannt ist?
Die steuerliche Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und allen Personen über 18 Jahre zugeschickt. Falls die Nummer noch nicht vergeben wurde oder unbekannt ist, kann unter dem nachfolgenden Link die Nummer erfragt oder erstmals vergeben werden: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/FAQ/02_Eigene_StIdNr/eigeneStIdNr_FAQ_node.html.

Müssen Ferienjobber überhaupt Lohnsteuer zahlen?
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Das gilt auch für die Beschäftigung von Schülern und Studenten im Neben- oder Ferienjob. In der Regel übersteigt der Arbeitslohn aber nicht den Grundfreibetrag von 9.000 Euro, sodass die bezahlte Lohnsteuer am Jahresende über eine Steuererklärung – am besten über ELSTER-Online – zurückgefordert werden kann. De facto ist das Entgelt beim Ferienjob in den allermeisten Fällen steuerfrei.

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