Eine Frage, Frau Steudten
Unfallrisiko erhöht sich

Susanne Steudten | Foto: Polizeipräsidium Offenburg

Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle. Welche Promillegrenzen in Deutschland gelten, erklärt Susanne Steudten, Leiterin des Referats Prävention im Polizeipräsidium Offenburg.

Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland?
In Deutschland gibt es drei verschiedene Grenzwerte: Ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille Blutalkoholwert liegt, wenn keine Ausfallerscheinungen zu verzeichnen sind, eine Ordnungswidrigkeit vor. Es droht ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Wiederholungstäter müssen mit 1.000 Euro Strafe, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille liegt bei Kraftfahrzeugführern die absolute Fahruntüchtigkeit vor. Das heißt, er gilt als unfähig, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und begeht automatisch eine Straftat. Bei Fahrradfahrern liegt die absolute Fahruntauglichkeit bei 1,6 Promille. Doch auch bei Fahrten ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn der Fahrer rauschbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel Schlangenlinien fährt, in einer Kurve geradeaus fährt oder einen Unfall verursacht. Immerhin steigt das Unfallrisiko bei 0,3 Promille bereits um das 1,2-fache.

Was gilt für Fahranfänger?

In Deutschland gilt seit dem 1. August 2007 für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Wer seinen Sohn, Tochter oder Enkelkind im Rahmen des „begleitenden Fahrens“ zur Seite sitzt, darf nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben. Susanne Steudten Foto: Polizei Offenburg

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