Kontrollen in Gaststätten
Elf nicht zugelassene Geldspielautomaten

Foto: Symbolbild gro

Kehl (st) Beamte des Fachbereichs Gewerbe und Umwelt haben im Verlauf des Dienstags, 16. Mai, gemeinsam mit Ermittlern des Polizeireviers Kehl und Spezialisten des Zolls mehrere Gaststätten in Kehl überprüft. Hierbei wurden sie auch durch Mitarbeiter der Stadt Kehl und Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt. In acht unter die Lupe genommenen Betrieben wurden insgesamt elf nicht zugelassene Geldspielautomaten sichergestellt. Außerdem kamen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gaststätten weitere Verstöße gegen die gewerberechtlichen Vorschriften ans Licht. Darüber hinaus deckten die Zollbeamten Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz und gegen das Mindestlohngesetz auf. Teilweise wurden auch sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten versäumt. Gegen den Betreiber der betroffenen Gaststätten werden entsprechenden Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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