Landgericht verhandelt Schuldfähigkeit
Indizienprozess um schwere Brandstiftung

Die Feuerwehr Oberkirch war beim Brand in Stadelhofen mit 100 Kräften stundenlang im Einsatz. | Foto: FFW Oberkirch
  • Die Feuerwehr Oberkirch war beim Brand in Stadelhofen mit 100 Kräften stundenlang im Einsatz.
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Offenburg Was ist am 25. Juni 2020 im Oberkircher Ortsteil Stadelhofen passiert? Durch wen oder was wurde das Feuer in einem Wohnhaus ausgelöst? Der Fall war bereits vor dem Amtsgericht Offenburg anhängig, wurde aber im Hinblick auf ein Gutachten auf eine mögliche Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie oder Klinik zum Drogenentzug an das Landgericht abgegeben.

Keine zwingenden Spuren

Damit muss das Landgericht Offenburg im weiteren Verlauf des Prozesses nicht nur die Schuldfrage der Brandstiftung selbst klären. Auch die Bewertung der Schuldfähigkeit und ein eventueller Maßregelvollzug des Angeklagten steht im Raum.

„Wir haben es hier mit einem Indizienprozess und einem sehr komplexen Fall zu tun. Es gibt keine zwingenden Spuren, die auf Sie als Täter hindeuten“, sagte Richter Matthias Eckelt zu Beginn des Prozesses zum Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Beschuldigten aus einer Offenburger Umlandgemeinde vor, an jenem Tag gegen 1 Uhr das Wohnhaus in Brand gesteckt zu haben. Der Tatort ist eine Doppelhaushälfte in einem verdichteten Wohngebiet. Die drei Bewohner konnten sich unverletzt vor den Flammen retten. Der Schaden wurde auf 200.000 Euro beziffert.

Für die Ermittler der Kriminalpolizei stand schnell fest, dass von Brandstiftung auszugehen ist. In der Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, dass er mit einem Kraftstoffgemisch in einem Regenfallrohr das Feuer gelegt habe. Dadurch hätten die Flammen auf den oberen Teil des Gebäudes übergreifen können. Hinweise aus dem Umfeld des Angeklagten sollen ergeben haben, dass er dem Hauseigentümer gedroht habe, das Haus anzuzünden. Der Angeklagte wohnte dort Anfang 2020 zur Miete.

Der Prozess soll am Dienstag, 8. November, fortgeführt werden.

Stichwort: Was ist Maßregelvollzug?

Die Maßregelvollzugseinrichtungen haben den gesetzlichen Auftrag zur Therapie und Sicherung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern. Sie müssen dem verurteilten Patienten die Möglichkeit bieten, sich von der Drogen- oder Alkoholsucht zu entwöhnen und auf ein sucht- und straffreies Leben vorzubereiten. Gleichzeitig hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität.

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