Verwaltungsgerichtshof: Fünf Unterzeichner gehen gegen geplantes Rée-Karree
Die Klage liegt vor – aber noch keine Begründung

Das Foto hatte die Stadt Offenburg erstellt zur Erklärung, wie der Sparkassen-Neubau organisiert ist (gelbe Einfärbungen). Wir haben den Teil des Gebiets in der nördlichen Innenstadt, der Gegenstand der Klage ist, grün eingefärbt. | Foto: Stadt/Montage: dtp
  • Das Foto hatte die Stadt Offenburg erstellt zur Erklärung, wie der Sparkassen-Neubau organisiert ist (gelbe Einfärbungen). Wir haben den Teil des Gebiets in der nördlichen Innenstadt, der Gegenstand der Klage ist, grün eingefärbt.
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Offenburg. Am letzten Tag der Frist hat die Freiburger Kanzlei um Rechtsanwalt Alexander Simon das Normenkontrollverfahren gegen das geplante Rée-Karree und die Bebauung
im Bereich „Nördliche Innenstadt-Unionrampe, südlicher Teil“ am Montag
in Gang gesetzt. Das hat Dr. Rolf Walz, Pressesprecher am
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, bestätigt. Neben dem Anlieger Willi
Wetzel gehören das Sporthaus Grimm in der Hauptstraße und Silvano
Zampolli, Betreiber des gleichnamigen Eiscafés am Neptunbrunnen, sowie
zwei weitere Personen zu den Klageführern. Unterstützt wird die Klage
von den Offenburger City-Partnern, die aber selber kein Recht auf
Normenkontrollklage haben. Anwalt Alexander Simon war auch Berater der
Einzelhandelsvertreter im Vorfeld der Planung.

Die Klage zur Wahrung der Frist liegt damit vor, eine Begründung sei dem zweiseitigen
Schreiben aber nicht angefügt, erklärt Walz. Eine aufschiebende Wirkung
habe die Klage nicht, erläutert Walz, außer es würde noch ein Eilantrag
gestellt und dem stattgegeben. Eine gesetzliche Frist zur Einreichung
der Gründe gebe es nicht, so der Verwaltungsgerichtshof. Allerdings
werde der zuständige Senat in Kürze eine Frist nach eigenem Ermessen
setzen. Simon war gestern wegen Krankheit nicht zu erreichen, um das
weitere Vorgehen und die Inhalte der Klage zu erklären.

Simon vertrete eine „Mehrzahl von  Anrainern“, teilen die City-Partner mit.
Nach sorgfältiger Prüfung des umfangreichen Materials sei der
Rechtsanwalt Simon zu dem Ergebnis gekommen, dass „eine Klage gut
begründet ist“. „Damit vollzieht sich der wiederholt angekündigte
Schritt der rechtsstaatlichen Überprüfung eines vielfach und ausführlich
kritisierten Vorhabens“, schließen die City-Partner.

Insgesamt 857 Einwendungen aus der Bevölkerung waren während der Offenlage des
Bebauungsplans vor zwei Jahren eingegangen. Damals wurden als kritische
Punkte genannt: die Verkaufsfläche und mögliche Auswirkungen auf die
Einzelhandelsstruktur, mögliche verkehrliche Auswirkungen sowie mögliche
Auswirkungen auf Kulturdenkmale und Grünflächen. Auch diese
Einwendungen, so Walz, spielten bei dem anstehenden Verfahren eine
Rolle. Verwaltungsgerichtliche Normenkontrollklagen sind Mittel,
Bebauungspläne zu überprüfen, können aber nur von Betroffenen geführt werden.

Als solcher gilt Willi Wetzel als Miteigentümer einer Immobilie in der Lange Straße, der sich bisher als einziger zu den
Motiven äußerte. Auf Anfrage bezeichnete er einen Leserbrief in der
Badischen Zeitung vom 1. März 2013 als Grundlage der Klage. Darin hatte
er sich grundsätzlich gegen Investoren ausgesprochen und stattdessen für
Baugruppen plädiert. So betitelte er den heutigen Marktplatz als
„Tummelplatz für EM- und WM-Liveübertragungen“. Ob dies ausreicht, eine
Klage zu begründen, wird sich zeigen.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

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