Nach Anschlagsdorhung
Verdächtiger heute beim Haftrichter

Offenburg. Bei einer Polizeidienststelle außerhalb Baden-Württembergs ging am Samstagabend ein Hinweis auf eine aktuelle Äußerung in einem Internetchat-Verlauf ein, der auf eine Anschlagsdrohung hindeutete. Nach den Verständigungsmaßnahmen innerhalb der Polizei wurde die Lage bewertet und die Unterstützung weiterer Einsatzkräfte aus verschiedenen Teilen des Landes veranlasst. Aus dem Chat ging unter anderem hervor, dass ein Mann nach Offenburg fahren würde und er dort in einer Disco möglicherweise einen islamistischmotivierten Anschlag verüben wolle. In dem Chat waren unter anderem Videosequenzen eingestellt. Auf dem Videomaterial waren zwei Männer im Alter von etwa 20 und 25 Jahren zu sehen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren.

Die polizeilichen Maßnahmen konzentrierten sich in der Nacht zum einen auf die Gewährleistung der Sicherheit der Diskothekenbesucher und der Offenburger Bevölkerung, zum anderen auf die Identifizierung der beiden Männer. Aufgrund erster Hinweise und der Präsenz der Polizei konnte gegen 1 Uhr ein junger Mann in der Straße "Im Drachenacker" festgenommen werden. Im Vergleich mit dem vorliegenden Bildmaterial wurde er als Hauptakteur im Chat identifiziert. Bei dem Verdächtigen konnten keine Waffen oder andere Gegenstände, die mit der möglichen Anschlagsandrohung in Verbindung stehen, aufgefunden werden.

Nach der Festnahme wollte sich der 22-jährige aus Russland stammende Mann gegenüber der Polizei nicht äußern. Die Lage wurde fortlaufend neu bewertet; die polizeilichen Maßnahmen im Laufe der Nacht entsprechend angeglichen. Dazu wurde in den frühen Morgenstunden eine der Offenburger Diskotheken aus Sicherheitsgründen geräumt.

Nach der Festnahme eines zweiten Verdächtigen, der bereits am Sonntagmorgen wieder auf freien Fuß gesetzt worden ist, war der polizeiliche Großeinsatz weitestgehend beendet. In enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe liefen die Ermittlungen der Kriminalpolizei weiter.

Der Verdächtige ist bereits in der Vergangenheit wegen kleinkrimineller Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. In Bezug auf Straftaten mit islamistischem Hintergrund war er bisher unauffällig. Die Hintergründe für die Drohungen sind aufgrund seiner psychischen Auffälligkeiten nach wie vor schwer einzuschätzen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat inzwischen einen Haftbefehl mit dem Vorwurf der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten beantragt. Die Vorführung beim Haftrichter erfolgt am Montagnachmittag.

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