Betrieb muss damit einverstanden sein
Ausbildung in Teilzeit für alle möglich

Elke Leibbrand, Beauftragte für Chancengleichheit  | Foto: AfA

Ortenau (rek). Mit einer guten Ausbildung hat man die besten Chancen im Berufsleben, das weiß jeder. Was aber tun, wenn man durch Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder aus anderen Gründen keine Vollzeit- Berufsausbildung hinbekommt? Hier kann die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung helfen.

"Grundsätzlich ist die Teilzeitausbildung in allen dualen Ausbildungsberufen möglich", erklärt Elke Leibbrand, Beauftragte für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit. Das Berufsbildungsgesetz bietet die Möglichkeit, die Arbeitszeit im Betrieb zu reduzieren. Betrieb und Auszubildender können gemeinsam festlegen, wann die Ausbildungszeit erbracht wird. "Das ermöglicht es, Beruf und Familie oder anderweitige Verpflichtungen in Einklang zu bringen", so Leibbrand.

Die Berufsschule wird im normalen Umfang besucht. Die Arbeitszeit muss mindestens 50 Prozent betragen. Nach dem neuen Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung kann jeder eine Teilzeitberufsausbildung machen, wenn der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist. Es muss nicht, wie bisher, ein berechtigtes Interesse vorliegen. "Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens aber bis zum Eineinhalbfachen der regulären Dauer", stellt die Beauftragte für Chancengleichheit klar: "Mit der Kammer kann auch abgeklärt werden, ob ein Verkürzungsantrag möglich ist." Dann entspricht die Dauer der regulären Zeit.

Grundsätzlich greifen alle Unterstützungsmöglichkeiten die auch bei einer Ausbildung in Vollzeit zur Verfügung sehen.
Bei Fragen steht die Beauftrage für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit, Elke Leibbrand, unter Telefon 0781/9393215 oder per E-Mail zur Verfügung.

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