Allgemeinverfügung des Kreises
Grillen und offenes Feuer im und am Wald untersagt

Ortenau (st) Durch die anhaltende Trockenheit, Wind und die weiterhin hohen Temperaturen hat die Waldbrandgefahr zugenommen, sowohl nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes als auch des Waldwirtschaftsamtes des Ortenaukreises. Der Ortenaukreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Grillen und offenes Feuer im und am Wald untersagt. Dies gilt ab Freitag, 16. Juni. Alle öffentlichen Feuer- und Grillstellen im Wald sind bis auf Widerruf gesperrt.

Keine andere Wahl

„Leider lassen uns die Wetterprognose und der ausbleibende Regen keine andere Wahl. Ab sofort ist die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald und in einer Entfernung bis zu 100 Metern zum Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, verboten“, erklärt Waldwirtschaftsamtsleiter Hans-Georg Pfüller, der zusätzlich appelliert, das ohnehin vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald weiterhin strikt zu beachten. „Bereits eine einzelne achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben“, so Pfüller, der alle Besucher im Wald bittet, besonders achtsam zu sein und im Ernstfall ein Feuer oder Rauchentwicklung unter der europaweiten Notruftelefonnummer 112 zu melden und im Bedarfsfall auch die anrückenden Einsatzkräfte zum Brandort zu lotsen.

Dabei sollten – wenn möglich – die folgenden Informationen angegeben werden:

  • Wo genau brennt es?
  • Wie groß ist die Brandfläche?
  • Ist es ein Bodenfeuer oder brennen auch bereits die Wipfel der Bäume?
  • Wie kommt die Feuerwehr am günstigsten zum Brandort?
  • Wo sind Wasserentnahmestellen?
  • Wenn möglich, bitte vor Ort bleiben, damit die Brandstelle für die Feuerwehr erkennbar ist.

Selbst löschen nur dann, wenn dies möglich ist und eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann!

Die Allgemeinverfügung ist auf der Seite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

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