Kontrollen im Reiseverkehr
Einschränkungen im Grenzverkehr

Foto: Bundespolizei

Ortenau (st). Frankreich lässt seit Sonntag keine Einreisen mehr aus Nicht-EU-Staaten zu. Ausnahmen solle es nur bei triftigem Grund geben. Einreisende aus EU-Staaten müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Berufspendler und Personen im Warenverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen.

Nicht für Zugreisende und Autofahrer

Der Staatssekretär der französischen Regierung für europäische Angelegenheiten ergänzte, dass die Testpflicht bei Einreisen nach Frankreich zunächst nur für Flugreisende und Schiffspassagiere gelten werde, aber nicht für Zugreisende und Autofahrer. Deutschland hat seit Samstag die Einreise aus Großbritannien, Portugal, Irland, Brasilien und Südafrika untersagt. Ausnahmen gelten für deutsche Staatsbürger oder Menschen mit Wohnsitz in Deutschland.

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