Bürgerwindpark Südliche Ortenau
Landratsamt veranlasst Immissionsmessung

Ortenau (st). 2018 genehmigte das Landratsamt Ortenaukreis den Nachtbetrieb der sieben Windenergieanlagen des Bürgerwindparks Südliche Ortenau im Interimskonzept. Dieses möchte der Betreiber der Anlagen, die Green City Energy AG, nun auf ein finales windgeschwindigkeitsabhängiges Betriebskonzept umstellen. „Voraussetzung hierfür ist eine Immissionsmessung durch eine anerkannte Messstelle, die die Einhaltung der Richtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten bei Anwendung dieses Betriebskonzeptes belegt“, informiert Julia Morelle, Leiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Ortenaukreises. In Absprache mit dem Landratsamt habe der Windparkbetreiber in den vergangenen Wochen die Steuerung des geplanten finalen Betriebskonzeptes bei wechselnden Windgeschwindigkeiten tagsüber getestet.

Windbedingungen

„Um bei der Immissionsmessung belastbare Ergebnisse zu erhalten, muss die Messung des finalen Betriebskonzeptes nachts und über alle relevanten Windgeschwindigkeiten durchgeführt werden“, erklärt Morelle. „Bei passenden Windbedingungen soll deshalb in den nächsten Wochen die Immissionsmessung durch ein anerkanntes Messinstitut erfolgen“, so Morelle weiter. „Hierfür dürfen die Anlagen in den betroffenen Messnächten in dem neu geplanten Betriebskonzept betrieben werden. Andernfalls wäre eine Vorabüberprüfung nicht möglich. Das Messinstitut geht bei idealen Windbedingungen von zwei Messnächten aus. Das geplante Messkonzept wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt abgestimmt. Auch die Messung selbst und deren Auswertung werden eng durch das Landratsamt begleitet werden.

Beschwerden

Der im Juli 2015 genehmigte Windpark hatte seit seiner Inbetriebnahme im Sommer 2016 immer wieder zu erheblichen Lärmbeschwerden geführt. Die im November 2016 durchgeführten Messungen hatten gezeigt, dass entgegen der Prognose die Richtwerte an einzelnen maßgeblichen Immissionsorten überschritten waren. Daraufhin hatte der Betreiber die Anlagen nachts lediglich im schallreduzierten Betrieb gefahren. Im Jahr 2018 zeigte er dann die Einführung des Interimskonzeptes beim Landratsamt an.

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