Ein Überblick
Mit dem Jahreswechsel treten einige Neuerungen in Kraft
- Im kommenden Jahr wird in der Gastronomie auf Speisen nur noch eine Umsatzsteuer von sieben Prozent fällig und nicht mehr wie bisher 19 Prozent.
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Ortenau Gefühlt sind wir erst ins neue Jahr gestartet, da neigt es sich auch schon dem Ende entgegen. Und mit dem Jahreswechsel in drei Tagen treten auch wieder etliche Neuerungen oder Veränderungen in Kraft.
Wer über die Feiertage mit dem Deutschlandticket mit Bus und Bahn zu den Lieben unterwegs war, kam noch in den Genuss des alten Tarifs. Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der Preis für das Deutschlandticket um fünf Euro auf 63 Euro im Monat.
Höhere Sozialabgaben
Aber nicht nur das beliebte Deutschlandticket steigt im Preis, auch die Sozialabgaben für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen steigt. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit dem Jahreswechsel Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro fällig. Bisher lag die Grenze bei 8.050 Euro.
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls – um genau 300 Euro. Diese liegt ab dem neuen Jahr dann bei 5.812,50 Euro.
Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 6.672 auf 6.828 Euro pro Kind. Apropos Kinder. Damit beim Übergang von Kindergarten zur Grundschule keine Betreuungslücke entsteht, wurde das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Dieses tritt am 1. August des kommenden Jahres in Kraft und gilt zunächst ab der ersten Klassenstufe.
Steigen wird auch der steuerliche Grundfreibetrag. Das ist die Einkommenssumme, bis zu der keine Steuern fällig werden. Lag die Grenze bisher bei 12.096 Euro, so steigt sie auf 12.348 Euro.
Arbeitnehmer dürfen sich freuen, denn der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Weil der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobber gilt, steigt parallel auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro pro Monat.
Auch für Rentner gibt es zum Jahreswechsel Neuerungen. Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann teilweise hinzuverdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen – mit der sogenannten Aktivrente. Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen. Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern.
Beschäftige, die zur Arbeit pendeln, dürfen mit dem Jahreswechsel ab dem ersten gefahrenen Kilometer eine höhere Entfernungspauschale ansetzen. Die liegt dann bei 38 Cent. Aktuell liegt sie bei den ersten gefahrenen 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Erst ab dem 21. Kilometer können 38 Cent geltend gemacht werden.
Wer nach den Feiertagen genug vom Selberkochen und der Bewirtung der Lieben zuhause hat und sich im neuen Jahr lieber in einem Restaurant kulinarisch verwöhnen lassen möchte, kann in den Genuss einer gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen kommen – sofern der Gastronom diese weitergibt. Die sinkt nämlich mit dem Jahreswechsel von bisher 19 Prozent auf sieben Prozent.
Apropos Genuss. Wer sein Frühstücksbrötchen gerne mit Honig isst, kann sich auf dem Honigglas ab dem 14. Juni 2026 über mehr Transparenz freuen. Bei Honigmischungen müssen dann nämlich alle Herkunftsländer angegeben werden und zwar mit ihrem Anteil in Prozent.
Auch bei der Fleischproduktion gibt es im neuen Jahr mehr Klarheit. Die Kennzeichnungspflicht gilt ab März zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Auf dem neuen Label steht dann, wie das Schwein gehalten wurde – vom einfachen Stall bis hin zum Auslauf im Freien.
Greenwashing
Wer mit der Umweltfreundlichkeit eines Produkts wirbt, muss diese auch nachvollziehbar beweisen können. Unbegründetem sogenannten Greenwashing wird damit im neuen Jahr ein Riegel vorgeschoben und stark eingeschränkt. Die dazugehörige EU-Richtlinie muss bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Verbraucherrechte werden auch bei Einkäufen im Internet gestärkt. Künftig wird der Widerruf von Internetbestellungen für Käufer deutlich erleichtert. Umständlicher E-Mail-Verkehr soll ab dem 19. Juni 2026 dann entfallen. Im Internet geschlossene Verträge sollen mittels eines elektronischen Buttons auf der Webseite des Anbieters widerrufen werden können.
Wer im kommenden Jahr mit einem Jobwechsel liebäugelt, wird ab der zweiten Jahreshälfte vermutlich Änderungen bei der Stellenanzeige wahrnehmen. Arbeitgeber müssen Bewerber künftig über das Einstiegsgehalt, die Gehaltsspanne und gegebenenfalls Tarifregelungen informieren – möglichst bereits in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch. Diese EU-Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Eine weitere EU-Richtlinie muss bis Ende Juli des kommenden Jahres ebenfalls zu deutschem Recht werden: das Recht auf Reparatur. So werden Hersteller bestimmter Produkte dazu verpflichtet, für einen je nach Produkt unterschiedlichen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen zu ermöglichen, die nicht unangemessen teuer sein dürfen. Zudem werden sie dazu angehalten, Produkte reparaturfreundlich zu gestalten.








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