Verbot der Wasserentnahme
Niedrige Pegelstände an Flüssen und Bächen

Der Durbach führt nur wenig Wasser. | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • Der Durbach führt nur wenig Wasser.
  • Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • hochgeladen von Christina Großheim

Ortenau (st). Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten

Niedrige Pegelstände

„Aufgrund der geringen Regenfälle in der Region sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Auch die Wassertemperaturen werden steigen. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen“, erklärt Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis, den Schritt. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis die Wasserentnahme ab sofort untersagt. Die aktuellen Pegelstände sind auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ abrufbar.

Belastung für Tiere und Pflanzen

Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser wird die Selbstreinigungskraft gemindert, vermehrter Algenwuchs sowie Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen“, so Vetter weiter. Die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften wird verstärkt kontrolliert. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern könne die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte vorher mit der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.