Dieselfahrverbot ist unwahrscheinlich
Nur eine Station misst die Luftbelastung in der Ortenau

Mit dem Dieselauto ohne Einschränkungen fahren  | Foto: set

Ortenau (ro). Nachdem in den meisten großen deutschen Städten Dieselfahrverbote verhängt wurden, stellt sich so mancher die Frage: Wie frei ist eigentlich die Ortenauer Luft von Stickstoffdioxid?

Das Wichtigste vorweg: Sowohl das Landratsamt Ortenau als auch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) geben bezüglich eines drohenden Dieselfahrverbotes für Ortenauer Städte Entwarnung. "Aufgrund der vorliegenden Messwerte ist ein Dieselfahrverbot in der Ortenau unwahrscheinlich", sagt die Pressestelle der LUBW.

Es gibt zwei Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit dem Gas Stickstoffdioxid. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen diese bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Stickstoffdioxidausstoß innerhalb einer Stunde und 40 µg/m³ im Zeitraum eines Jahres. Beide Werte sind jeweils Mittelwerte. "Zu nennen ist aber noch eine Alarmschwelle, gemittelt über eine Stunde, die bei 400 µg/m³ liegt", so Dr. Thomas Wolf vom Ortenauer Gesundheitsamt. Laut Gesetz, dem eine EU-Richtlinie zugrunde liegt, können Gerichte bei Überschreitung dieser Grenzwerte Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot anordnen. Denn werden diese Grenzwerte überschritten, kann dies gefährlich für die menschliche Gesundheit sein. Wie das Ortenauer Gesundheitsamt mitteilt, geht man davon aus, dass zehn Prozent der Bevölkerung stark auf eine Stickstoffdioxid-Aussetzung reagieren. So führt Stickstoffdioxid zum Beispiel in der Lunge zu einer erhöhten Schleimbildung. Gleichzeitig wird der Schleimtransport verschlechtert. Dies führt zu einer Verengung der Luftwege und zu einer Störung der Lungenfunktion, erklärt Dr. Thomas Wolf. Um ein Urteil für ein Fahrverbot zu fällen, nimmt das Gericht unter anderem Messwerte als Grundlage.

Im Ortenaukreis gibt es bislang nur eine feste Station für die Messung der Luftqualität. Diese steht im Kehler Hafen. Kriterien, wo Messungen vorgenommen werden, sind in der Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetzes (39.BlmSchV) aufgeführt. Zum Beispiel hängt die Ortswahl von dem Verkehrsaufkommen ab. Die Behörden des Landes Baden-Württemberg sind verantwortlich für diese Messstationen. Wie ein Bericht im Rahmen einer Spotmessung der LUBW aus 2006 zeigt, wurden bereits 2006 sowohl in Haslach in der Schwarzwaldstraße als auch in Lahr in der Reichenbacher Hauptstraße Werte von jeweils 54 µg/m³ gemessen. Da diese Messungen auf Eigeninitiative der Kommunen vorgenommen wurden oder weil der vorgesehene Messpunkt nicht den Vorgaben der 39. BImSchV entsprochen hatte, wurden die beiden Städte für eine offizielle Messstation nicht berücksichtigt. Von daher kann im Ortenaukreis nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Stickstoffdioxid-Belastung gering ist. Denn es fehlen Messstationen. Für Kehl dagegen können auf der Seite der LUBW die genauen Daten abgerufen werden. Demnach ist der stündliche Mittelwert für Stickstoffdioxid bei 20 µg/m³.

Ob sich der Ausstoß von Stickstoffdioxid auch schädlich auf Pflanzen auswirkt, darüber ist für Matthias Bernhart vom Ortenauer Amt für Landwirtschaft nichts bekannt: "Sicherlich wird es ab einer bestimmten Konzentration auch zu Pflanzenschäden kommen, jedoch ist auf den Außenflächen die Konzentration immer niedriger als in den Städten."

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