Die geänderten Quarantäne- und Testvorgaben
Schulstart am Montag

Mundschutz und Testen für den Präsenzunterricht | Foto: gro

Ortenau (gro). Wenn am Montag die Schule in Baden-Württemberg beginnt, gilt wieder die Pflicht zum Präsenzunterricht. Dies teilt das Kultusministerium am Donnerstag, 9. September, mit. Nur wer bei einer Corona-Infektion das Risiko eines schweren Verlaufs habe oder mit Menschen zusammenlebe, die ebenfalls dieses Risiko hätten, darf im Fernunterricht lernen. Dies muss allerdings mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.

Diese Vorgaben gelten

Damit die Pandemie dem Vorhaben des dauerhaften Präsenzunterrichts keinen Strich durch die Rechnung macht, gelten folgende Vorgaben: In den Schulen gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Die regelmäßigen Testungen werden bis zum Herbst ausgeweitet. Während die Beschäftigten in Schulen und Kindertagesstätten, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, sich täglich testen müssen, gilt für die Kinder bis zum 27. September die Vorgabe, zwei PCR-Tests pro Woche zu machen. Danach wird die Zahl erhöht: Werden in den Schulen Antigen-Tests gemacht, dann sind künftig drei davon pro Woche Pflicht. Bieten die Schulen PCR-Pooltests an, bleibt es bei der zweimaligen Testung. Das gilt allerdings nur für die Kinder und Jugendlichen, die noch nicht über einen Immunisierungsschutz – durch eine Impfung oder weil sie genesen sind – verfügen.

Mittel in Höhe von 46,9 Millionen Euro haben die Schul-träger bereits in dem Förderprogram für mobile Luftfilter beantragt. Ein Angebot, von dem auch die Schulen in der Ortenau Gebrauch machen. "CO₂-Ampeln sind für alle Klassen- und Aufenthaltsräume bestellt und werden nach der Lieferung kurzfristig installiert", teilt die Stadt Offenburg auf Anfrage mit. Die Stadt Achern macht darauf aufmerksam, dass unabhängig vom Einsatz von Luftraumfiltern regelmäßiges Lüften in den Klassenräumen die beste Wirkung erzielt. In Kehl werden für die Klassenzimmer, die noch nicht über fest installierte CO2-Ampeln verfügen, mobile Geräte angeschafft. In Lahr sollen die bestellten CO2-Ampeln bis zum Schulstart installiert sein.

Sollte in einer Klasse ein positiver Corona-Fall auftreten, gelten nun neue Regeln. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich im Laufe der Woche auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt. Der positiv getestete Schüler muss nach den Coronaregeln für 15 Tage in Quarantäne. Die Mitschüler in der betroffenen Klasse müssen sich nicht mehr absondern, sondern sich für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Zudem werden sie in dieser Zeit nur innerhalb der jeweiligen Klasse unterrichtet. Sollten weitere positive Fälle festgestellt werden, kann das örtliche Gesundheitsamt eingreifen: Wenn 20 Prozent der Schüler im Klassenverband innerhalb von zehn Tagen positiv getestet werden und das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist, stellt das Gesundheitsamt fest, welche Schüler oder ob die ganze Klasse in Quarantäne muss.

Ortenauer Schulen setzen auf Antigen-Test

In den Ortenauer Schulen wird in der Regel auf Antigen-Tests gesetzt. Ob diese in der Schule oder zu Hause gemacht werden, hängt von der jeweiligen Schule selbst ab. In Achern werden die Grundschüler zu Hause getestet und die Eltern bescheinigen das Ergebnis. Die Tests werden von der Schule gestellt. "Ja, wir haben genug Tests", sagt die Stadt Offenburg. "Wir gehen davon aus, dass das Land genügend Tests bereitstellt, damit die Schulen die Landesvorgaben umsetzen können", so die Stadt Lahr. "Bei der Bestellung der Tests haben wir das Szenario eines Infektionsfalls auf jeden Fall entsprechend eingeplant."

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