Vogelgrippe
Stallpflicht, Ansteckungsgefahr und was man wissen sollte

Entlang des Rheins und größerer Gewässer gilt seit Freitag eine Stallpflicht. | Foto: Anne-Marie Glaser
  • Entlang des Rheins und größerer Gewässer gilt seit Freitag eine Stallpflicht.
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Ortenau Die Vogelgrippe hat inzwischen die Ortenau erreicht. Bei einem weiteren Wildvogel wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut der Aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Es handelt sich wiederum um einen Schwan, der in der Nähe von Neuried aufgefunden wurde. Schon vergangene Woche wurde dort ein an Vogelgrippe gestorbener Schwan gefunden (wir berichteten). Da auch in Mannheim zwei verendete Tiere gefunden wurden, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz laut einer Pressemitteilung entlang des Rheins von Mannheim bis zur Ortenau eine Aufstallungszone eingerichtet.
In enger Abstimmung mit dem Ministerium hat das Landratsamt angeordnet, dass Geflügel in dieser Zone im Zeitraum von Freitag, 14. November, bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, in geschlossenen Ställen zu halten ist. Diese Anordnung betrifft insbesondere größere Gewässer, darunter den Rhein sowie weitere größere Seen.

Kein Kontakt zu Wildvögeln

"Wir haben unsere Tiere bereits seit der vergangenen Woche im Stall", beschreibt Geflügelhalterin Anne Körkel aus Kehl-Bodersweier die Maßnahmen, die sie freiwillig zusätzlich getroffen hat. Die Ausläufe der Hühner wurden mit Schutzzelten überdacht. "So konnten sie raus, waren aber vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt", sagt die Landwirtin. "Wir haben Desinfektionswannen vor den Ställen und tragen Schutzkleidung. Es geht um die Gesundheit der Tiere." Auch für den nun eingetretenen Fall, dass gar kein Auslauf mehr möglich ist, ist sie gewappnet. "Die Tiere haben Platz und können sich in den Ställen bewegen." Auch Hobby- und Freizeithaltungen müssen sich an die Stallpflicht und die besonderen Schutzmaßnahmen halten, um ihre Tiere wirksam vor einem Seucheneintrag zu schützen. Für alle Halter gilt: Die Ställe dürfen nur in Schutzkleidung betreten werden, das Schuhwerk ist zu wechseln. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen ist eine gründliche Handreinigung mit Wasser und Seife vorzunehmen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind so zu lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Die Fütterung bei Auslauf- oder Freilandhaltung hat ausschließlich im Stall zu erfolgen. Zur Tränke muss Leitungswasser verwendet werden. Betriebsfremde Personen und Haustiere dürfen die Ställe nicht betreten. Die Ansteckungsgefahr für den Menschen wird als gering eingeschätzt. "Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf Menschen übertragen werden. In Deutschland sind bisher keine Fälle bekannt. Weltweit gibt es derzeit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung", so das Veterinäramt auf Anfrage. "Eine Übertragung über Lebensmittel ist denkbar, aber hierzulande unwahrscheinlich", so das Landratsamt. Durch das Tierseuchenbekämpfungssystem werde Sorge getragen, dass infiziertes Geflügel rasch identifiziert und Produkte aus solchen Beständen nicht in Verkehr gebracht würden. "Zudem wird das Virus bei 70 Grad Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet. Wer sicher sein will, achtet also darauf, dass diese Temperatur etwa bei Fleisch durchgängig erreicht wird", lautet die Empfehlung. Wer einen Wildvogel entdeckt, der schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheint, sollte diesen nicht anfassen oder mitnehmen, mahnt das Veterinäramt. Aufgefundene tote Vögel können unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt unter der E-Mail vetamt@ortenaukreis.de gemeldet werden.

Wo die Stallpflicht gilt

Stadt Rheinau, Stadt Kehl mit den Gemarkungen Neumühl, Leutesheim, Odelshofen, Kork, Bodersweier, Zierolshofen, Querbach, Goldscheuer, Auenheim und Kehl, Gemeinde Willstätt mit den Gemarkungen Willstätt und Eckartsweier, Gemeinde Neuried mit den Gemarkungen Müllen, Dungenheim, Altenheim und Ichenheim, Gemeinde Meißenheim, Gemeinde Schwanau, Gemeinde Kappel-Grafenhausen, Gemeinde Rhinau und die Gemeinde Rust.

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