Bisherige Regenfälle nicht ausreichend
Verbot der Wasserentnahme besteht weiter

Ortenau (st). Im Ortenaukreis darf auch weiterhin kein Wasser aus Gewässern entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu bewässern. Bereits Mitte Mai hat die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis wegen der geringen Wasserführung der Bäche und Flüsse in diesem regenarmen Jahr die Wasserentnahme verboten. Auch die Regenfälle der letzten Woche konnten die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis nicht auf einem mittleren Niveau stabilisieren.

„Es besteht noch immer Niedrigwasser. Damit sich dies dauerhaft verändert, brauchen wir langanhaltende, flächendeckende und ergiebige Niederschläge“, so Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft. Aus diesem Grund erinnere die Behörde daran, dass die Wasserentnahme weiterhin nicht erlaubt sei. Die Untere Wasserbehörde weist auch darauf hin, dass Inhaber von Wasserrechten die in ihren wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben unbedingt einzuhalten haben.

Die aktuellen Pegelstände sind auf den Internetseiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ abrufbar.

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