Was sich 2021 alles ändert
Von Soli über Grundrente bis Spritkosten

Einige Änderungen verschaffen mit Beginn des neuen Jahres größere finanzielle Spielräume. | Foto: ds
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Ortenau (ds). Neue Gesetze und neue Regeln – das Jahr 2021 bringt einige Änderungen mit sich. Die gute Nachricht: Teilweise bleibt mehr Geld im Geldbeutel. Ein Überblick, der jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

Mit dem neuen Jahr fällt für viele Bundesbürger der Solidaritätszuschlag weg. Die Freigrenze steigt von 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung, wodurch bis zu einem zu versteuerndem Einkommen von 61.717 Euro kein Soli mehr anfällt. Familien dürfen sich außerdem auf eine Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro pro Monat freuen. So gibt es für die ersten beiden Kinder künftig 219 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt um über 500 Euro mehr als bisher auf 8.388 Euro. Der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende bleibt wegen der Corona-Krise auch 2021 bei 4.008 Euro.

Ab diesem Jahr wird der Mindestlohn stufenweise erhöht. Im Januar steigt er von 9,35 auf 9,50 brutto pro Stunde. Zum 1. Juli folgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro, genau ein Jahr später nochmals auf 10,45 Euro. Auch einige Branchenmindestlöhne werden angehoben, etwa im Dachdeckergewerbe und im Elektrohandwerk. Wer Minijobber mit Mindestlohn beschäftigt, muss ab dem 1. Januar aufpassen, denn mit der Lohnerhöhung verkürzt sich die monatlich zulässige Arbeitszeit.

Mit dem neuen Jahr werden die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II angehoben. Dann erhalten Alleinerziehende und Alleinstehende monatlich 446 statt bisher 432 Euro. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält 401 Euro statt 389 Euro.

Grundrente und Homeoffice

Zum 1. Januar tritt die Grundrente für Geringverdiener in Kraft. Davon profitieren all diejenigen, die mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege nachweisen können. Somit profitieren auch Menschen, deren Rentenantrag schon länger zurückliegt. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Zeit der Schulausbildung, freiwillige Beiträge sowie der Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld I und II. Wer die Grundrentenzeit von 35 Jahren noch nicht erreicht hat, erhält eine gestaffelte Aufstockung zur Rente. Einziger Wermutstropfen: Wegen des hohen Verwaltungsaufkommens wird sich die Auszahlung der Grundrente aller Voraussicht nach einige Monate verzögern.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 58.050 Euro pro Jahr, also monatlich 4.837,50 Euro. Wer mehr verdient, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab nun bei jährlich 64.350 Euro. Wer darüber liegt, kann sich privat krankenversichern. Apropos Krankenversicherung: Die können gesetzlich Versicherte ab 2021 leichter wechseln. Schon nach einem Jahr Mitgliedschaft kann bei einer anderen Kasse ein Antrag gestellt werden.

Wer aufgrund der Corona-Pandemie zu Hause am Küchentisch arbeitet und kein Arbeitszimmer absetzen kann, kann in der Steuererklärung für 2020 eine Homeoffice-Pauschale geltend machen: für jeden Arbeitstag fünf Euro, höchstens aber 600 Euro im Jahr. Allerdings wird die Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt, weswegen nur diejenigen davon profitieren können, die jährliche Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro ansetzen können.

Höhere Kosten

Das Jahr 2021 wartet jedoch nicht nur mit Änderungen auf, die den Geldbeutel entlasten. Insbesondere Autofahrer werden mit Nachteilen rechnen müssen. Einige technische Neuerungen sollen in manchen Bereichen für eine einfachere und schnellere Handhabung sorgen.

Für Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer, die ab dem 1. Januar 2021 zugelassen werden, wird ein doppelt so hoher KFZ-Steuer-Aufschlag fällig. Halter von E-Autos dagegen müssen auch im neuen Jahr keine KFZ-Steuer bezahlen. Durch ein neues Gesetz zum Klimaschutz wird neben dem Heizöl außerdem das Tanken teurer: Um fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger, dafür aber klimafreundlichere Alternativen wie E10 noch attraktiver zu machen, steigen ab Januar die Preise für Diesel und Super-Benzin. Im Gegenzug wird 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer des einfachen Arbeitswegs von 30 auf 35 Cent pro Kilometer angehoben.

Leuchtmittel, die zu viel Strom verbrauchen, sollen 2021 vom Markt verschwinden. Wie vor Jahren die Glühlampe folgen ab September ineffiziente Halogenlampen, Energiesparlampen und Leuchtstofflampen folgen. Dem Klimaschutz geschuldet ist ebenfalls das Plastikverbot. Ab Juli dürfen Wegwerfartikel aus Kunststoff – etwa Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkbecher, Trinkhalme oder Essensbehälter aus Styropor – nicht mehr verkauft werden.

Technische Neuerungen

Wer einen neuen Personalausweis braucht, muss ab dem kommenden Jahr hierfür tiefer in die Tasche greifen: Die Gebühr für die Ausstellung eines Ausweises steigt um 30 Prozent von 28,80 Euro auf 37 Euro. Außerdem müssen sowohl ein digitales Passbild als auch zwei Fingerabdrücke vorgelegt werden. Unkomplizierter wird es ab 2021 bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Zwar soll es die Krankschreibung vorerst weiterhin in Papierform geben, doch künftig schickt der behandelnde Arzt das Dokument auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Bei dieser kann der Arbeitgeber dann den Zeitraum der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit online abrufen.

Technische Neuerungen gibt es auch bei der Deutschen Post. Voraussichtlich ab dem Frühjahr soll per QR-Code auf den Briefmarken die Nachverfolgung von Briefen und Paketen möglich sein. Somit geht die Nachforschung bei Verlust von Sendungen wesentlich einfacher und schneller vonstatten.

Wer sich zur Rente noch etwas hinzuverdienen möchte, darf sich zumindest bis Ende 2021 freuen: Die Grenze bei vorgezogener Altersrente von 6.300 Euro jährlich auf bis zu 44.590 Euro gilt vorerst weiterhin. Auch Bausparern winkt mehr Geld. Sie erhalten ab Januar zehn Prozent Prämie auf die jährliche Sparleistung, bis zu 700 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.400 Euro bei Ehepaaren. So erhalten Alleinstehende eine Höchstprämie von 70 statt bisher 45 Euro, Ehepaare 140 statt bislang 90 Euro im Jahr.

Mehr Transparenz soll künftig die neue Führerscheinprüfung bieten. Zum 1. Januar ist die sogenannte Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) in Kraft getreten. Kernstück ist der neue Fahraufgabenkatalog, in dem alle Anforderungen an die Fahrschüler völlig transparent erstmals in vollem Umfang zusammengefasst wurden. Zwar dauert die praktische Führerschein-Prüfung damit künftig zehn Minuten länger, dafür gibt es aber gleich nach der Prüfung eine detaillierte Rückmeldung via QR-Code.

Nach der coronabedingten Senkung ist die Mehrwertsteuer mit Beginn des Jahres 2021 wieder auf den regulären Satz von 19 beziehungsweise sieben Prozent gestiegen.

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Tanken ist in diesem Jahr teurer. | Foto: ds

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