Eine Frage, Herr Kohler
Coronaregeln im Schulalltag

Bernhard Kohler | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • Bernhard Kohler
  • Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • hochgeladen von Daniela Santo

In den Schulen in Baden-Württemberg herrscht nach den Sommerferien zwar keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, dennoch sind Hygiene- und Abstandsregeln allgegenwärtig. Wie man an den Beruflichen Schulen mit der Pandemie umgeht, erläutert Bernhard Kohler, Leiter des Amts für Schule und Kultur im Landratsamt, im Gespräch mit Daniela Santo.

Wo müssen Berufsschüler dennoch Masken tragen?
Auf allen Begegnungsflächen im Schulgebäude und auf dem Gelände. Auch bei Unterrichtstätigkeiten, bei denen eine körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, zum Beispiel in Werkstätten oder Laborräumen, kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sinnvoll sein.

Auf welche Hygienemaßnahmen müssen sich die Schüler außerdem einstellen?
Beispielsweise dürfen sich in den Toiletten nur einzelne Schüler aufhalten, je nach Größe des Sanitärbereichs. Berührungen, Umarmungen und auch Händeschütteln sind zu unterlassen. Klassenräume, Fachräume und Aufenthaltsräume werden regelmäßig gelüftet.

Wer überprüft die Einhaltung der Regeln?

Die Lehrkräfte und die Hausmeister übernehmen die Kontrolle, bei Missachtung werden erzieherische Maßnahmen ergriffen.

Müssen Schüler zu Schulbeginn einen negativen Coronatest vorweisen?
Nein. Aber nach den Sommerferien müssen alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen eine Erklärung abgeben, ob ein Ausschlussgrund, also etwa typische Symptome oder Kontakt zu einer infizierten Person, vorliegt. Im Zweifelsfall soll man der Schule fernbleiben.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.