Eine Frage, Herr Kirr
Hilfe in der Grenzregion

Reinhard Kirr | Foto: LRA Ortenaukreis

Baden-Württemberg und Frankreich verstärken die Zusammenarbeit bei Rettungs- und Feuerwehreinsätzen am Oberrhein. Was das genau bedeutet, erklärt Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit im Landratsamt, im Gespräch mit Rembert Graf Kerssenbrock.

In welchen Fällen gibt es bisher die gegenseitige Unterstützung zwischen dem Elsass und der Ortenau?
Eine grenzüberschreitende Unterstützung findet regelmäßig bei Einsätzen auf dem Rhein statt. Dabei handelt es sich meist um gemeinsame Einsätze von französischen und deutschen Einsatzkräften im Rahmen von Menschenrettungen aus dem Wasser oder von Schiffen (Rettungseinsätze). Weiterhin kommt es zu gemeinsamen Einsätzen beim Auslaufen von Gefahrstoffen im Wasser (Hilfeleistungseinsätze) oder bei Brandeinsätzen, so waren etwa bei einem großen Gebäudebrand in Kehl auch Einsatzkräfte aus Straßburg zur Brandbekämpfung eingesetzt.

Was ändert sich nun durch die neuen Abkommen?
Bisher gab es schon ein Abkommen, dieses regelte das gemeinsame Vorgehen allerdings nur bei großen Einsätzen wie Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Eine Unterstützung bei Ereignissen unterhalb dieser Schwellen, also bei kleineren Einsätzen mit besonderer Eilbedürftigkeit, war zwar möglich, jedoch im Detail nicht geregelt. Es fehlte ein abgestimmter und verbindlicher Rechtsrahmen und damit bestmögliche Handlungssicherheit bei grenzüberschreitenden Spontaneinsätzen, Übungen und Ausbildungen. Mit dem neuen Abkommen wird diese Rechtslücke geschlossen und Handlungssicherheit für die Einsatzkräfte hergestellt.

Welche Hinderungsgründe gab es, dass nicht schon zuvor nach den Absichten dieses neuen Abkommens verfahren werden konnte?
Im Grundsatz wurde auch bisher schon weitgehend entsprechend der Regelungen des neuen Abkommens gehandelt. In der Praxis gab es keine sichtbaren Hinderungsgründe und es erfolgte bereits aktuell eine gegenseitige Unterstützung bei besonders eilbedürftiger, grenznaher Spontanhilfe. Jedoch bestand dabei eine Rechtslücke, die nunmehr geschlossen wurde und das ist gut und wichtig.

Wie schnell kann dieses Abkommen nun umgesetzt werden?
Schnell. Das, was es bisher an gewachsenen Strukturen gibt, wird es auch weiterhin geben, allerdings mit klaren Regelungen und Sicherheiten für die Einsatzkräfte.

Wird dadurch die Zahl der gemeinsamen Einsätze höher oder werden die Einsätze effizienter?
Durch dieses Abkommen ist es nun einfacher zu planen. So wird es sicher neue Überlegungen bei den Einsatzkräften der Grenzgemeinden anstoßen. Insbesondere Spezialfahrzeuge wie Feuerwehrkräne und Drehleitern oder Spezialeinheiten wie die Höhenrettung oder Taucher könnten noch breiter ins Visier genommen werden und Übung macht den Meister: Die nun abgesicherten grenzüberschreitenden Übungen werden zunehmen. Ganz wichtig, die bisherigen guten grenzüberschreitenden Partnerschaften von Gemeinden und deren Feuerwehren werden hiermit unterstützt.

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