Fußnote – die Glosse im Guller
Segnungen der Berufsgenossenschaften

Bis zum 16. Mai ist es noch hin, aber das Referat Kommunikation der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe will jetzt schon alle Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass für Muslime dann der Fastenmonat Ramadan beginnt. Deshalb verschickte es eine Pressemitteilung mit Tipps für Arbeitgeber.

Berufsgenossenschaften sind für alles rund um das Thema Gesundheit und Unfallschutz am Arbeitsplatz zuständig. Den Arbeitgebern der Privatwirtschaft sind sie deshalb zwar nicht immer lieb, in jedem Fall aber teuer. Denn für die Zwangsmitgliedschaft werden ganz schön hohe Beiträge erhoben. Im Gegenzug sind dafür theoretisch die Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert. Praktisch kenne ich aber niemanden, dem es je gelungen ist, einen nennenswerten Geldbetrag von einer Berufsgenossenschaft zu bekommen. Die wenigen Hartnäckigen, die Ansprüche gerichtlich geltend machten, starben, bevor sie diese durchsetzen konnten. Es wird gemunkelt, Berufsgenossenschaften geben mehr Geld dafür aus, sich durch alle Instanzen zu klagen, als sie an Berechtigte überweisen.

Damit erst gar niemand zu Schaden kommt, inspizieren Berufsgenossenschaften Arbeitsstätten und verlangen dann konkrete Maßnahmen. Ein Beispiel ihres segensreichen Wirkens in unserem Verlagshaus sind Schilder auf jeder Etage. Sollte es brennen, muss ich nur auf eines dieser Schilder schauen, um zu erkennen, dass ich mich in einem Treppenhaus befinde und welche Stufen nach unten führen. Weiter wurde ich persönlich ermahnt, nicht auf einen Bürodrehstuhl zu steigen, um Dinge vom Schrank zu holen – was ich nie vorhatte.

Nach diesen Erfahrungen war meine Erwartungshaltung in Sachen Tipps zum Ramadan natürlich sehr hoch. Tatsächlich fand sich in der Pressemitteilung aber nur ein konkreter Tipp: Man soll die Broschüre „Gesund arbeiten während des Ramadans“ lesen. Diese gibt es wohl unter www.iga-info.de. Weil ich sie dort nicht fand, war ich aber sehr froh, dass das Referat Kommunikation sie als Anhang mitgeschickt hatte. Gleich zu Beginn gab es eine Auflistung, in welchem Jahr wann Ramadan ist. Leider endete die Liste mit dem Jahr 2016. Toll fand ich aber die Anregung, wie ich durch Glückwünsche zum Fastenende meinen Respekt vor dem Brauch Ausdruck verleihen kann. Und dank des Glossars weiß ich nun, dass Fasten im Ramadan auf arabisch Saum heißt.

Bevor ein falscher Eindruck entsteht: Ich habe großen Respekt vor dem Saum. Meine Wertschätzung für Berufsgenossenschaften ist dagegen nicht gestiegen.
Anne-Marie Glaser

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