Auf frischer Tat ertappt
Trauerfeier für Einbruch ausgenutzt

Schuttertal-Dörlinbach (st). Den Ermittlern der Kriminalpolizei Offenburg gelang im Verlauf des Donnerstagmittags, 24. Oktober, die vorläufige Festnahme eines mutmaßlichen Einbrechers, der zuvor auf dreiste Weise die Abwesenheit von Anwohnern ausgenutzt hatte.

Bereits im Januar 2016 ereignete sich in Durbach ein Einbruch, der eine spezifische Herangehensweise des damals unbekannten Täters erkennen ließ. Offenbar war dem ungebetenen Besucher bekannt, dass sich sein auserkorenes Opfer aufgrund eines Trauerfalls und der damit einhergehenden Beisetzung in einem bestimmten Zeitraum nicht zu Hause aufhielt. So konnte er unbemerkt in das Wohnanwesen einsteigen und Beute machen. Die damalige Kontrolle eines heute 49 Jahre alten Mannes im Umfeld des Tatortes sollte eine wichtige Rolle in den späteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen spielen. Diesem konnte im Jahr 2016 keine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden.

Von Nachbarn angesprochen

Im August 2019 machte schließlich ein Zeuge in Schutterwald eine ungewöhnliche Beobachtung. Er bemerkte im Umfeld eines Hauses, in welchem kurz zuvor ein Trauerfall zu beklagen war, einen unbekannten Mann und sprach ihn auf sein verdächtiges Verhalten an. Ein Umstand, der die Beamten auf die Spur des mutmaßlichen Einbrechers führen sollte. Im Zuge eines Lichtbildvergleichs erkannte der Zeuge den vor einiger Zeit in Durbach aufgefallenen 49-Jährigen wieder.

In den Fokus der Ermittlungen gerückt, führten so im Verlauf des gestrigen Donnerstags durchgeführte verdeckte Maßnahmen dazu, dass der Tatverdächtige kurz nach 15 Uhr unmittelbar nach einem Einbruch in zwei Wohnungen in der Blumenstraße nach frischer Tat vorläufig festgenommen werden konnte. Die bestohlenen Anwohner befanden sich zur Tatzeit entsprechend vorangegangenen Vorfällen bei einer Trauerfeier.

Haftrichter vorgeführt

Der 49 Jahre alte Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg einem Haftrichter vorgeführt. Das Gericht erließ antragsgemäß Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Ob der Tatverdächtige für eine Vielzahl weiterer zurückliegender Einbrüche mit ähnlicher Vorgehensweise verantwortlich ist, wird derzeit geprüft. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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