Neue Winterregeln im Nationalpark
Ruhezonen für Tiere starten etwas später

Rücksicht bleibt oberstes Gebot: Wintersport im Nationalpark.  | Foto: Franziska Lemoine
  • Rücksicht bleibt oberstes Gebot: Wintersport im Nationalpark.
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Seebach (st) Der Nationalpark hat die saisonalen Sperrungen über den Winter im Schutzgebiet neu geregelt. „Der Winter ist für sehr viele Arten eine wirklich herausfordernde, zum Teil lebensbedrohliche Jahreszeit – sie brauchen daher unbedingt verlässliche Ruhezonen. Gleichzeitig haben die Menschen natürlich auch das Bedürfnis, den winterlichen Nationalpark zu genießen“, sagt Nationalparkleiter Wolfgang Schlund. Dass die Tiere im Winter mehr Schutz und Rücksicht brauchen, steht also außer Frage. In der Wegekonzeption wurde 2017 aber vereinbart, die konkreten Sperrungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies ist nun auch im Rahmen der Weiterentwicklung und gemeinsam mit Rat und Beirat des Nationalparks geschehen. Erste wichtige Neuerung: Anders als in den Vorjahren werden die Ranger die entsprechenden Wege in diesem Jahr nicht schon Mitte November, sondern erst ab dem 27. Dezember sperren.
Neubewertung der Wege war Wunsch der Region

„Im Herbst starten die Tiere noch mit angefutterten Energiereserven aus dem Sommer. Besonders kritisch wird es für viele von ihnen dann im Spätwinter, wenn schon reduzierte Energiereserven auf sehr kalte Temperaturen treffen. Die Winter-Sperrungen fokussieren deshalb auf diesen engeren kritischen Bereich“, erklärt Urs Reif, leitender Ranger im Nationalpark Schwarzwald. Beruhigt werden dann vor allem Bereiche, in denen die Auerhühner ihre Küken aufziehen, und größere Zonen als Rückzugsorte für das Rotwild. „Beide Arten sind aber Schirmarten für sehr viele andere, die auch von der Beruhigung profitieren und so sicherer durch die kalte Jahreszeit kommen“, sagt Wolfgang Schlund. Spätestens am Dreikönigstag sollen alle Schilder ausgebracht sein, die Wege bleiben dann jeweils bis zum 15. März oder 15. Mai gesperrt – je nachdem, ob es sich um reine Winter-Ruhezonen handelt oder auch Brut- und Aufzuchtbereiche dazugehören. Bei schweren andauernden Schneefällen können die zuständigen Gebietsleiter im Nationalpark einzelne Wege in der Höhenlage allerdings auch vor dem 27. Dezember sperren. Eine Ausnahme von dieser neuen Regel gibt es außerdem bei der sogenannten Nato-Pipeline oberhalb des Ruhesteins: Diese Strecke ist ein Schwerpunktbereich für die Auerhuhnaufzucht und wird daher im Sinne des landesweiten Auerhuhn-Notfallplans vom 1. Dezember bis zum 31. Juli gesperrt.

Ein weiterer Wunsch im Rahmen des Beteiligungsprozesses war es, die einzelnen Wege nochmal genau zu bewerten. „Für mich als Vertreter der Region waren hier vor allem immer die Verbindungen unserer schönen Premiumwanderwege besonders wichtig. Es freut uns, dass die Nationalparkverwaltung uns hier entgegenkommen kann und unsere Empfehlungen zur Weiterentwicklung hier schon in der Praxis sichtbar werden“, sagt Dr. Klaus Michael Rückert, Vorsitzender des Nationalparkrats und Freudenstädter Landrat. „Sofern eine Öffnung der Wege naturschutzfachlich vertretbar schien, haben wir die Wintersperrungen bei einigen Wegen oder Abschnitten gelockert“, bestätigt Wolfgang Schlund. In jedem Fall empfiehlt es sich für Gäste immer, vor ihrem Besuch im Nationalpark einen Blick auf die aktuelle Sperrungskarte auf der Nationalparkwebsite zu werfen. Dort lassen sich die verfügbaren Routen wie auch die saisonalen Sperrungen einsehen. „Mit den Lockerungen ist es natürlich umso wichtiger, dass die Gäste auf den offenen Wegen bleiben und sich insgesamt rücksichtsvoll verhalten. So können unsere Besucher die Winterzeit genießen und dabei Rücksicht auf die Bedürfnisse der Tiere nehmen“, sagt Urs Reif.

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