Energiesicherungsverordnung

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Lokales

Oberkirch reagiert auf Verordnung
Akzentbeleuchtung wird ausgeschaltet

Oberkirch (st). Nachdem das Bundeskabinett zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen hat, die bundesweit konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Energie für die kommende und übernächste Heizperiode regeln, hat auch die Stadt Oberkirch erste Maßnahmen ergriffen. Die Verordnung der Kurzfristmaßnahmen gilt bereits ab dem 1. September 2022 und gilt für eine Dauer von sechs Monaten. Eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen tritt ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft, so die Stadtverwaltung...

  • Oberkirch
  • 01.09.22
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