Oberkirch reagiert auf Verordnung
Akzentbeleuchtung wird ausgeschaltet

Oberkirch (st). Nachdem das Bundeskabinett zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen hat, die bundesweit konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Energie für die kommende und übernächste Heizperiode regeln, hat auch die Stadt Oberkirch erste Maßnahmen ergriffen. Die Verordnung der Kurzfristmaßnahmen gilt bereits ab dem 1. September 2022 und gilt für eine Dauer von sechs Monaten. Eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen tritt ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. 

Die Verordnung der Kurzfristmaßnahmen sieht unter anderem vor, dass die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme der Notbeleuchtung ab dem 1. September untersagt ist. Diesem Verbot trägt die Stadt ab sofort Rechnung und hat die Abschaltung der Fassaden- und Schmuckbeleuchtung in der Fußgängerzone bereits veranlasst. Auch die Innenraumbeleuchtung der Mediathek wird abgeschaltet. Eine kurzzeitige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten ist nach der Verordnung jedoch erlaubt. Die Untersagung gilt auch dann nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich ist.

Weiter geregelt wird in der Verordnung auch die Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen. Demzufolge ist auch der Betrieb der digitalen Stadteingangstafeln in der Zeit von 22 bis 16 Uhr des Folgetages einzustellen.

Die Umsetzung weiterer Stufen ist in der Planung, so die Einhaltung der Mindesttemperaturwerte in den städtischen Arbeitsräumen, die ebenfalls in der Verordnung geregelt sind. Hierbei werden sich die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung in den kommenden Monaten buchstäblich „warm anziehen müssen“, denn in Räumen mit überwiegend sitzender Tätigkeit gilt ein Temperaturwert von 19 Grad, für Räume mit körperlich schweren Tätigkeiten sind es nur 12 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten wurden 16 bis 18 Grad festgelegt.

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