Recht und Billig

Beiträge zum Thema Recht und Billig

Panorama
Schon ab 0,3 Promille Blutalkohol drohen Fahrradfahrern Strafen. Ab 1,6 Promille kann ihnen der Führerschein abgenommen werden.  | Foto: © Dekra / TRD mobil

Mobilität
Zu viel Alkohol getrunken? Dann nehme ich einfach das Fahrrad

(TRD/MID) – Viele Autofahrer glauben immer noch, dass sie dem Gesetz ein Schnippchen schlagen können, wenn sie sich alkoholisiert anstatt hinters Steuer des Autos hinter den Lenker ihres Fahrrades schwingen. Auf den ersten Blick mag das sogar stimmen. Denn in Deutschland liegt beim Führen eines Automobils bereits ab 0,5 und bis 1,09 Promille ein Verstoß vor, der mit zwei Punkten, 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Sollte bereits ein Eintrag wegen eines vorherigen...

  • Ausgabe Offenburg
  • 18.04.19
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