Aktuelle Liste
Corona-Schnelltestzentren in Achern

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Achern (st). Die Stadt Achern hat die Liste der Corona-Testzentren im Stadtgebiet aktualisiert. Kostenfreie Corona-Schnelltests sind bei nachfolgenden Corona-Testzentren möglich:

  • CeOs Centrum für Orthopädie und Sportmedizin, Rennwiese 1, mit vorheriger Online-Terminbuchung. Erweiterte Testmöglichkeiten auch samstags und sonntags, Telefon 07841 67365-100; E-Mail ortho@ceos-achern.de.
  • Phema GbR, Parkplatz in der Wilhelm-Schechter-Straße gegenüber Sparkasse; Montag bis Donnerstag von 12 bis 18 Uhr, Freitag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Apotheke im Scheck-In, Fautenbacher Straße, Parkplatz Scheck-In-Center, Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Schnelltest Baden, Karl-Bold-Straße 6, Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Önsbach, Turn- und Festhalle, Zur Schule 5, Terminbuchung online unter www.coronatest-achern.de oder telefonisch von 17 bis 19 Uhr unter Telefon 07842/539999; Mittwoch von 19 bis 20 Uhr, Freitag von 18 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 11.30 Uhr und Sonntag von 10 bis 11.30 Uhr mit vorheriger Terminbuchung. 
  • Testmobil Achern – zuhause beim Bürger. Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag von 8 bis 20 Uhr, Terminvereinbarung über WhatsApp oder telefonisch unter 0176/21476267 oder 07841/6729833, E-Mail: testmobilzuhause@gmail.com, Facebook-Seite Testmobil Achern.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Testzentren sind auf der Startseite der Homepage www.achern.de (Informationen zum Corona-Virus – Corona-Schnelltest in Achern) hinterlegt.

Allgemein gilt:

  • Der Zutritt zu den Testzentren ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.
  • Hygiene- oder Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Personen mit Krankheitssymptomen können nicht getestet werden und werden gebeten, ihren Hausarzt zu kontaktieren.
  • Ein negatives Schnelltest-Ergebnis stellt lediglich eine Momentaufnahme dar.
  • Ein positives Schnelltest-Ergebnis wird an das Gesundheitsamt des Ortenaukreises gemeldet. Der Betroffene muss sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben und wird gebeten, den zuständigen Hausarzt zu kontaktieren, um einen PCR-Test vornehmen zu lassen. 

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