Bachabschlag am Mühlbach
Großes Informationsdefizit bei Gewässeranliegern

Achern (st) Auch in diesem Jahr fand vom 9. bis 27. September der Bachabschlag am Acherner Mühlbach statt. Nachdem das Wasser gedrosselt wurde, wurde von den betroffenen Angelvereinen soweit möglich und notwendig der Fischbestand evakuiert, damit danach von den Gewässeranliegern bei niedrigen Wasserstände, die erforderlichen und gebotenen Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vorgenommen werden konnten. Zur Begutachtung des Gewässers sowie der bis dahin durchgeführten städtischen Unterhaltungsarbeiten fand am 21. September eine behördliche Gewässerschau statt. Startpunkt der Begehung, die in Begleitung der unteren Wasserbehörde stattfand, war die Baustelle der Fischaufstiegsanlage in Oberachern. Dort konnte der aktuelle Baufortschritt begutachtet werden. Weiter führte die Gewässerschau in Richtung Achern und endete schließlich in Großweier. Problematisch sind unerlaubte, fest installierte Wasserentnahmen in Form von Schläuchen/Pumpen von Anwohner. Die betroffenen Anlieger werden hierzu ein Schreiben der Stadt Achern erhalten. Unerlaubte Wasserentnahme ist zunehmend in Zeiten des Klimawandels insbesondere in den Trockenperioden wie beispielsweise Anfang des Sommers ein Problem, das sehr ernst genommen werden muss. So wurde bereits im Juni dieses Jahres ein Entnahmeverbot seitens der Wasserbehörde des Landratsamts über die Presse ausgesprochen.

Weiter wurde im Rahmen der Gewässerschau kleinere Schäden an Bachmauern wie beispielsweise gelöste Steine festgestellt. Die betroffenen Anlieger mit sanierungsbedürftigen Mauern werden diesbezüglich ein Hinweisschreiben erhalten, damit diese sich im kommenden Jahr um die erforderliche Reparatur kümmern können.

Müll und Grünschnitt

Auffallend sind leider immer wieder unerwünschte Ablagerungen und Entsorgungen von Materialien wie beispielsweise Müll oder Grün- und Rasenschnitt im Gewässerbett und in den angrenzenden Uferstreifen. Der nach dem Wassergesetz geschützte Gewässerrandstreifen beträgt innerorts fünf Meter und ist von Bebauung, Ablagerungen und wassergefährdeten beziehungsweise wegschwemmbaren Gegenständen freizuhalten. Dadurch soll der Gewässerabfluss auch bei höheren Wasserabflüssen gewährleistet werden und sich idealerweise langfristig ein naturnaher Ufersaum entwickeln können. Gerade innerorts sind diese gesetzlichen Vorgaben oft schwer den betroffenen Gewässeranliegern zu vermitteln und sich diese trotz Eigentum an die Vorgaben zu halten müssen. Außerorts beträgt der Gewässerrandstreifen zehn Meter. Dort gelten die gleichen Vorschriften wie innerorts. Außerdem ist dort die Nutzung als Ackerland nicht gestattet, um eine natürliche Gewässerentwicklung zu ermöglichen.

Vielseitig beschäftigt waren im Rahmen des Bachabschlags die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs. Wie auch in den vergangenen Jahren wurden dieses Jahr einige Unterhaltungsarbeiten am Bach durchgeführt und der Abflussquerschnitt freigehalten. Hierbei wurden auch Unrat und teilweise Anlandungen aus dem Gewässerbett entfernt und kleinere Reparaturen an städtischen Ufermauern durchgeführt.

Als Resümee der Gewässerschau lässt sich festhalten, dass der städtische Bauhof die erforderlichen Arbeiten rechtzeitig abschließen konnte. Über die Rechte und Pflichten sowie die Verantwortlichkeiten in und am Gewässer besteht bei vielen Gewässeranliegern noch ein großes Informationsdefizit beziehungsweise fehlendes Unrechtsbewusstsein. Die Stadt Achern wünscht sich in diesem Thema mehr Sensibilität und Verständnis insbesondere bei der Nutzung von Privatflächen im gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen. Weiterführende Informationen zum Thema Gewässeranlieger und Gewässerrandstreifen sind unter folgenden Links zu finden: KI Gewässerrandstreifen | WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH,  wbw-fortbildung.de.

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