Stadt Achern mahnt an
Wasserläufe sind keine Grünschnittsammelstellen

Wilde Ablagerung von Rasenschnitt in einer Hecke in Achern | Foto: Marcel Friedmann
  • Wilde Ablagerung von Rasenschnitt in einer Hecke in Achern
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Achern (st) Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit werden zunehmend wilde Grünschnittablagerungen auf öffentlichen Flächen festgestellt, so die Stadtverwaltung Achern in einer Pressenotiz. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich teilweise um geschützte Biotope oder Gewässerrandstreifen. Gemäß Paragraph 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sind solche Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen verboten. Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie darf der Zustand von Gewässern nicht verschlechtert werden. Das langsam verrottende Pflanzenmaterial setzt massenhaft Nährstoffe frei, die sich schädigend auf seltener vorkommende Pflanzenarten und die Güte der Wasserqualität auswirken. Auch auf anderen öffentlichen Flächen, die weder Biotop noch Gewässerrandstreifen sind, ist das Ablagern von Grünschnitt untersagt. Wer trotz des Verbots Grünschnitt auf öffentlichen Flächen entsorgt, muss generell mit entsprechenden Bußgeldern rechnen. Ortsnah und kostenfrei kann Grünschnitt bei privater Anlieferung auf dem Wertstoffhof Maiwald in Wagshurst abgeliefert werden.

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