Ein Rechtsstreit und zwei unterschiedliche Sichtweisen

Dirk Hesse ist zwar nicht mehr Pächter des Acherner Strandbades, aber noch immer des Strandbades Gifiz in Offenburg. | Foto: Archivfoto: Glaser
  • Dirk Hesse ist zwar nicht mehr Pächter des Acherner Strandbades, aber noch immer des Strandbades Gifiz in Offenburg.
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Achern. „Wir haben den Rechtsstreit vollumfänglich gewonnen“, erklärte Rechtsanwalt Henrik
Hartmann in einer Mitteilung an seinen Mandanten Dirk Hesse, die dem
Stadtanzeiger vorliegt. Dem Urteil des Landgerichts Baden-Baden zufolge
ist die Stadt Achern verpflichtet, dem ehemaligen Strandbadpächter
sämtlichen Kündigungsfolgeschaden zu ersetzen. Die exakte Höhe steht
allerdings noch nicht fest, im Raum steht aber eine Summe von rund
122.500 Euro. Hartmann spricht von einer „schallenden Ohrfeige für die
Stadt“.

Die Stadtverwaltung ihrerseits teilte gestern mit, dass das Urteil des Landgerichts Baden-Baden, das in dem „Strandbadstreit“
zwischen Dirk Hesse und der Stadt Achern erging, möglicherweise durch
das Oberlandesgericht Karlsruhe überprüft werde und stellte noch einmal
fest: „Der Gemeinderat hatte in einem qualifizierten Auswahlverfahren
Dirk Hesse das damalige Strandbad verpachtet. Schon bald gab dieser aus
Sicht der Stadt Anlass zu zahlreichen Beschwerden. Ebenso sah sich die
Stadt nach dem Auswahlverfahren, in dem der Gemeinderat Dirk Hesse als
Pächter für fünf Jahre ausgewählt hatte, auch deshalb getäuscht, weil
dieser immer neue Forderungen stellte, die bei Vertragsabschluss noch
kein Thema waren.

So hat Dirk Hesse die Stadt bei der ersten Saisoneröffnung mit einem Techno-Festival überrascht, bei dem die
Polizei zahlreiche Delikte durch Drogenkonsumenten feststellen musste
und das Strandbadgelände in einer Weise beschädigt wurde, dass die
Liegewiese lange Zeit nur eingeschränkt als solche nutzbar war. Hinzu
kamen weitere zahlreiche Beschwerden unter anderem darüber, dass das Bad
unter Dirk Hesse trotz guten Wetters nicht wie gewohnt geöffnet war und
dass der Umgang sowohl mit den Gästen als auch mit den Helfern der DLRG
inakzeptabel war. Dies führte auch dazu, dass die Ehrenamtlichen des
DLRG wegen Dirk Hesse ihr Engagement beenden wollten.“

Die Beendigung des Pachtverhältnisses mit Dirk Hesse sei aus Sicht des
Gemeinderats und der Stadtverwaltung im Interesse der Badegäste, aber
auch der Stadt, insgesamt dringend geboten gewesen. „Nicht zuletzt
stellte sich auch die Haftungsfrage, da der Pächter nachgewiesenerweise
seine Aufsichtspflicht verletzt hat, was auch zu Haftungsfragen
gegenüber der Stadt führte“, heißt es in der Stellungnahme.
Schlussendlich habe dann Dirk Hesse seinerseits gekündigt.

Dass er im Nachgang einen Schaden gegenüber der Stadt geltend gemacht habe,
habe insoweit überrascht, da er noch am 22. Oktober 2014 gegenüber der
Stadtverwaltung und Vertretern der Gemeinderatsfraktionen beteuert habe,
dass das positive Ergebnis seiner ersten Saison in Höhe von 3500 Euro
nur durch das „Tagtraumfestival“ erreicht werden konnte. „Ohne dieses
Zusatzgeschäft wäre nach Aussage von Dirk Hesse ein Jahresverlust in
Höhe von 5000 Euro erwirtschaftet worden“, so die Stadt.

Weiter lässt Oberbürgermeister Klaus Muttach gestern mitteilen: „Da über die
Höhe des Schadens das Gericht weder entschieden noch einen Beweis
erhoben und sich folglich auch noch nicht damit auseinander gesetzt hat,
dass Dirk Hesse entweder gegenüber der Stadt oder vor Gericht bewusst
falsche Angaben gemacht haben muss, bleibt die Höhe eines etwaigen
Schadens offen. Aufgrund der Erfahrungen mit Dirk Hesse, mit dem auch
die Gemeinde Friesenheim ein ähnliches Pachtverhältnis ebenfalls
aufgelöst hat, und der positiven Rückmeldung mit dem neuen Pächter und
der neuen Organisation sieht sich die Stadt in ihrer Entscheidung
bestätigt.“

Dazu Rechtsanwalt Hartmann: „Herr Hesse hat das Vertragsverhältnis mit der Gemeinde Friesenheim völlig problemlos und in
bestem Einvernehmen mit der Gemeinde geführt und es war Herr Hesse,
nicht die Gemeinde Friesenheim, der das Vertragsverhältnis beendet hat.
Dies deswegen, weil Herr Hesse letztlich nicht in der Lage war, den
Arbeitsanfall durch insgesamt drei Pachtverhältnisse zu bewältigen, so
das er sich von einem lösen musste. Wohlgemerkt zum Bedauern der
Gemeinde.“

Autor: ds/st

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