Parteien nutzen öffentlichen Raum für die Landtagswahl am 13. März
Der Plakatierwut stehen nur wenig Regeln im Weg

In direkter Konkurrenz, ohne dass der Verkehr gefährdet werden darf, werben Parteien großformatig hier an der Freiburger Straße in Offenburg um Aufmerksamkeit. | Foto: rek
  • In direkter Konkurrenz, ohne dass der Verkehr gefährdet werden darf, werben Parteien großformatig hier an der Freiburger Straße in Offenburg um Aufmerksamkeit.
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Ortenau. Kaum ein Straßenzug, der in diesen Wochen ohne Wahlplakate der verschiedenen
Parteien ist. 22 Parteien an der Zahl werben für die Landtagswahl am 13.
März um Wählergunst und Aufmerksamkeit. Das Ansinnen ist klar: Schnell
müssen die beliebten Standorte durch Anbringen von Plakaten gesichert
werden. Neben grundsätzlichen Regeln gibt es aber auch Kommunen, die
versuchen, die Situation etwas einzudämmen.

Um etwas Ordnung in die Plakatierwut zu bringen, bat die Gemeinde Friesenheim die Parteien,
kleinere Wahlplakate an den dafür vorgesehenen Wänden anzubringen. Dafür
hat sie in allen Ortsteilen bis zu zwei solcher Plakatwände
aufgestellt. Grundsätzlich gelten aber die üblichen Regeln: Der Verkehr
darf nicht beeinträchtigt werden, ein Mindestabstand zum Straßenrand
muss eingehalten werden und das Anbringen an Masten für Verkehrszeichen
ist untersagt, eigentlich auch an Laternenmasten, an denen
Verkehrszeichen hängen. Da scheint es aber, dass den Ordnungshütern
manche irregulär angebrachten Plakate nicht aufgefallen sind.

Beim Aufstellen auf Rad- oder Gehwegen muss eine Breite von mindestens 1,50
Meter frei bleiben und eine Höhe von 2,50 Metern beachtet werden, so die
Gemeinde Friesenheim. Wahlwerbung ist „nicht möglich in Kreisverkehren
und auf Mittelinseln von Bundesstraßen“, stellt die Stadt Lahr zudem
klar. „Die Plakate sind sturmsicher anzubringen“, ist laut Oberkirchs
Pressesprecher Ulrich Reich eine Forderung. In Friesenheim sind zudem
unansehnliche Plakate umgehend zu entfernen, gegebenenfalls
auszutauschen, heißt es aus dem Hauptamt. Vor allem die im bisherigen
Landtag vertretenen Parteien nutzen die Möglichkeit für
überdimensionierte Plakate. Dafür stellen viele Kommunen vor allem an
den Orts­eingängen seit Jahren die gleichen Standorte zur Verfügung.
Friesenheim, Lahr und Oberkirch betonen, dass vor Anbringen auf
Privatgrundstücken der Eigentümer die Erlaubnis erteilen muss.

Bleibt noch die Bannmeile, die Zone um Wahllokale, die frei bleiben muss. In
der Regel gilt ein Sperrraum von 20 Metern um den Eingang als
ausreichend. Entsprechend hat Offenburg das Bürgerbüro bereits jetzt zum
Wahllokal erklärt. Dort nämlich können Briefwähler schon jetzt ihre
Stimme abgeben. Also mussten Plakate, die diese Regel missachteten,
wieder abgehängt werden.

Wehren müssen Parteien sich nicht nur gegen Mitbewerber, sondern auch gegen Rowdys, die Plakate zerstören oder durch Schmierereien entstellen. „Es handelt sich in der Regel um eine
Sachbeschädigung“, erklärt Polizeisprecher Siegfried Keppner. Sobald
jedoch bei der Sachbeschädigung durch Farbe oder Stifte ein Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen verwendet wird, handelt es sich um
eine Straftat. Bei Aufschrieben könnte auch Volksverhetzung zum Tragen
kommen. Acht Fälle von Sachbeschädigungen sind in diesem Wahlkampf
bisher angezeigt worden. Betroffen waren neben CDU, FDP vor allem die
rechtspopulistischen Parteien NPD und AfD und das quer durch die
Ortenau. Zur Aufklärung sind Zeugen notwendig, erklärt Keppner. So
konnte in einem Fall in Offenburg ein Tatverdächtiger ermittelt werden.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

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