Neue App ab 1. April nutzbar
Parkschein per Smartphone

Willi Litterst (v. l.), Gemeindevollzugsdienst, Bürgermeister Thorsten Erny und Michael Götz, Leiter des Bürger-Service | Foto: Stadt Gengenbach
  • Willi Litterst (v. l.), Gemeindevollzugsdienst, Bürgermeister Thorsten Erny und Michael Götz, Leiter des Bürger-Service
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Ortenau (st). Wer beim Bummeln durch die schöne Gengenbacher Innenstadt ganz vergessen hat, einen Parkschein zu lösen, oder am Parkscheinautomaten kein Kleingeld zur Hand, kann ab 1. April das Parkticket nicht nur in Gengenbach, sondern auch in Lahr und Kehl auch digital lösen – „Parkster“ macht es möglich, so die Stadtverwaltung Gengenbach in einer Pressemitteilung.

Innerhalb eines einwöchigen Schnupperzeitraums lässt sich die App in allen drei Städten parkgebührenfrei testen. Bürgermeister Thorsten Erny freut sich über diese Neuerung und sieht in der App vor allem ein Signal, wie wichtig eine interkommunale Zusammenarbeit auch bei der Digitalisierung ist: „Die Nutzer können in verschiedenen Städten mit nur einer App bequem ihre Parktickets lösen.“ "Damit schaffen wir für Bürgerinnen und Bürger ein weiteres Angebot für mehr Flexibilität“, freut sich Kehls Oberbürgermeister Toni Vetrano über die neue Möglichkeit, Parktickets mit dem Handy zu bezahlen. Auch sein Amtskollege aus Lahr, Oberbürgermeister Markus Ibert, findet: „Der digitale Parkschein ist deutlich komfortabler, denn er erspart mir die Suche nach dem Parkscheinautomaten und dem Kleingeld, insbesondere wenn ich in Eile bin.“ 

An allen Parkplätzen in Gengenbach nutzbar

In Gengenbach kann „Parkster“ ab sofort an rund 770 öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt genutzt werden. Entsprechende Beschilderungen weisen auf die zusätzliche, digitale Bezahlmöglichkeit hin.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen „Parkster“. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern.

So funktioniert das Parken mit dem Smartphone

Für das Lösen eines digitalen Parkscheins wird die „Parkster“-App auf dem Smartphone benötigt. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang werden das Kennzeichen und die Parkdauer in der App eingegeben. Der digitale Parkschein bietet gegenüber seinem gedruckten Pendant den Vorteil, dass die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer bequem per App verlängert werden kann. Die Angst vor einem Knöllchen, wenn es im Wartezimmer beim Arzt länger dauert oder man noch ein wenig im Lieblingscafé sitzen möchte, ist somit passé. Die über die „Parkster“-App erhobenen Parkgebühren sind genauso hoch wie die am Parkscheinautomat. Zusatzdienste wie ein gemeinsames Familienkonto können kostenpflichtig hinzugefügt werden.

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Je nach Wunsch stellt „Parkster“ die monatliche Kostenübersicht mit den Parkvorgängen per E-Mail zur Verfügung oder versendet diese kostenpflichtig per Post. Die Bezahlweise kann über das Nutzungskonto geändert werden.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Der Kommunale Ordnungsdienst kann alle über die „Parkster“-App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Die Mitarbeiter sehen somit bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Vorteile auch für die Verwaltung

Der Verkauf von digitalen Parkscheinen bedeutet auch Ressourcenschonung: Verschleiß und Wartung der Parkscheinautomaten lassen sich reduzieren, der Papierverbrauch senken und die Leerungsintervalle vergrößern. Zum Kennenlernen des Angebots gibt es zu Beginn in allen drei Städten eine kostenlose Probewoche. Vom 9. bis 17. April parken ausschließlich die Nutzer der „Parkster“-App im Rahmen der Höchstparkdauer gebührenfrei. Parkscheine in Papierform sind auch in diesem Zeitraum gebührenpflichtig.

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