Wegen Corona ab Montag für zwei Woche
Kehl schließt alle Kitas und Schulen

Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Die Stadt Kehl ist gezwungen, die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die allgemeinbildenden Schulen - im Einverständnis mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Staatlichen Schulamt Offenburg- von Montag, 16. März, an für zwei Wochen komplett zu schließen. Grund für diese Entscheidungen ist nicht eine gestiegene Anzahl von Corona-Infizierten in Kehl.

Entsprechend des Erlasses des Sozialministeriums von Baden-Württemberg müssen alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu Hause bleiben, die sich in den vergangenen zwei Wochen auf dem Gebiet der am Mittwoch vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Région Grand Est – und damit auch im Großraum Straßburg – aufgehalten haben. Das gilt völlig unabhängig davon, ob diese Menschen Krankheitssymptome zeigen oder nicht: Sie dürfen zwei Wochen lang nicht zum Arbeiten erscheinen. Gezählt werden die Tage vom Tag der Rückkehr an. Auch die Kehler Hochschule ist bis zum 20. April geschlossen. Die Kehler Mediathek stellt ihren Betrieb von Freitag, 13. März, an bis Ostern ein.

Aufgrund der sehr engen rheinübergreifenden Verflechtungen mit Straßburg sind sehr viele Lehrer sowie Mitarbeitende in den Kindertageseinrichtungen vom Erlass des Sozialministeriums betroffen. Nicht zur Arbeit erscheinen können aber auch Hausmeister oder Servicekräfte, die für die Hygiene in Schulen und Kindertageseinrichtungen zuständig sind. „Unser Personalbestand ist daher auf ein Maß geschrumpft, das es uns nicht mehr erlaubt, einen geordneten Betrieb in den Kitas und städtischen Schulen aufrecht zu erhalten“, erklärt Oberbürgermeister Toni Vetrano.

Folgende Schulen

Deshalb sieht sich die Stadt in ihrer Funktion als Schulträgerin gezwungen, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Staatlichen Schulamt Offenburg, folgende Schulen ab Montag bis einschließlich Freitag, 27. März, zu schließen:

  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Falkenhausenschule
  • Grundschule Sundheim
  • Grundschule Sölling
  • Josef-Guggenmos-Schule
  • Grundschule Kork
  • Grundschule Auenheim
  • Grundschule Leutesheim
  • Grundschule Goldscheuer
  • Grundschule Marlen
  • Hebelschule
  • Tulla-Realschule
  • Einstein-Gymnasium

Weitere geschlossene städtische Einrichtungen

Geschlossen sind inzwischen die städtischen Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in der Kernstadt, also das Haus der Jugend und das Jugendzentrum. Von den Schließungsmaßnahmen betroffen, ist auch die städtische Mediathek: Sie wird erst nach Ostern wieder öffnen. Damit fallen auch sämtliche geplanten Mediathekseinführung aus. Bis Ostern fallen für ausgeliehene Medien keine Säumnisgebühren an.

Kritische Infrastruktur aufrechterhalten

„Wir werden alles tun, um die kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten“, erklärt Thomas Wuttke, Erster Beigeordneter der Stadt Kehl. Die Verwaltung arbeitet im Verwaltungsstab, also der Organisationsform für besondere Lagen. Die Mitarbeitenden werden so eingeteilt, dass wichtige Einrichtungen wie die Wasser- und Abwasserversorgung, die Grundwasserhalteanlage oder das Bestattungswesen ohne Einschränkungen weiter funktionieren werden.

Notbetreuung für Kinder

Für Kinder von Eltern, die in Einrichtungen arbeiten, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen – also im Krankenhaus, in Pflegediensten oder Altenpflegeheimen, um nur einige Beispiele zu nennen, organisiert die Stadt derzeit eine Notbetreuung. Betroffene wenden sich an ihren Arbeitgeber, der wiederum mit der Stadtverwaltung, Telefon 07851/884999 oder per E-Mail Kontakt aufnimmt. Die Telefonnummer ist von Freitag, 13. März, 11 Uhr, an geschaltet.

Situation in Kehl

In Kehl befinden sich 36 Personen (Stand: 12. März) in häuslicher Quarantäne; vier sind positiv auf eine Corona-Infektion getestet.

Situation im Unter-Elsass

Die Zahl der Corona-Infizierten im Département Unter-Elsass, zu dem der Großraum Straßburg gehört, gab die Regionale Gesundheitsbehörde am 11. März um 17 Uhr mit 108 an, das sind vier mehr als 24 Stunden zuvor.

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