Kontrollen an Grenze verschärft
Mehr Geduld bei der Einreise gefragt

- Seit dem 8. Mai finden an den deutschen Grenzen, auch in Kehl, verstärkte Kontrollen statt.
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Ortenau Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze bestehen bereits seit dem 16. September wieder. Damals wurden vom Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser vorübergehende Binnengrenzkontrollen eingeführt.
Neue Regeln
Seit dem 8. Mai wurden diese ausgeweitet. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat verfügt, dass der Paragraph 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz wieder angewendet wird. Darin ist geregelt, dass Schutzsuchenden die Einreise aus einem sicheren Drittstaat an der Grenze verweigert werden kann, beziehungsweise sie in den sicheren Drittstaat zurückgewiesen werden können. Bislang wurden solche Personen an die Landeserstaufnahmestellen verwiesen.
"Aus einsatztaktischen Erwägungen äußern wir uns nicht zu konkreten Einsatzstärken", so Dieter Hutt, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Offenburg. Die Bundespolizei werde aber seit September unter anderem von der Direktion Bundesbereitschaftspolizei im Einsatz unterstützt.
Hutt: "Die Maßnahmen werden lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert oder in Zivil durchgeführt. Wir kontrollieren nicht jedes Fahrzeug und auch nicht jede Person. Grundsätzlich muss man aber an allen Grenzübergängen mit Kontrollen rechnen." Denn neben dem Autoverkehr werden im Bahnhof Kehl alle aus Frankreich kommenden Züge kontrolliert. Gleiches gilt für die grenzüberschreitende Tram: Am ersten Haltepunkt in Kehl überprüfen Bundespolizisten die Passagiere.
Die Bundespolizei versucht, Beeinträchtigungen des Reise- und Warenverkehrs so gering wie möglich zu halten. "Insbesondere den täglichen Pendlerverkehr haben wir im Blick und gestalten unsere Kontrollen zeitlich flexibel", sagt Dieter Hutt. So würden zu den relevanten Zeiten die Kontrollen nicht direkt an der Grenzlinie, sondern abgesetzt in einem 30-Kilometer-Radius durchgeführt.
Verspätungen
In den Zügen kommt es laut Hutt seit dem 8. Mai auf unbestimmte Zeit zu Verspätungen von zehn bis 15 Minuten. Gleiches gilt für die Fahrzeiten bei der grenzüberschreitenden Straßenbahn. "Bislang gingen noch keine Beschwerden von Passagieren oder Autofahrern bei uns ein", so Hutt, der Reisenden empfiehlt, sich im Voraus über mögliche Verzögerungen zu informieren.
"Wir kontrollieren Personen anlassbezogen in unserem Zuständigkeitsbereich", beschreibt Hutt, worauf die Beamten achten. "Die Personen müssen sich ausweisen, um ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen." Handele es sich um Menschen, die aus einem Staat außerhalb der EU kommen, werde obligatorisch der Aufenthaltsstatus geprüft. "Im Wesentlichen beinhaltet dies, ob die Person ein Visum, einen Aufenthaltstitel oder ein anderes legitimierendes Dokument besitzt, das zur Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland berechtigt", erläutert Hutt.
Sind die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt, wird die Regelung des Artikels 32 des Schengener Grenzkodex angewendet. In diesem Fall könne die betreffende Person bereits an der Grenze zurückgewiesen werden. "Dabei gilt die Person bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit unmittelbarem Grenzbezug als noch nicht eingereist, selbst wenn die Grenzlinie bereits passiert worden ist", so Hutt. Ausnahme: Erkennbar vulnerable Personen wie Frauen mit Kleinkindern, erkennbar Hochschwangere oder sichtbar Schwererkrankte könnten laut Dieter Hutt weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
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