Eingeschränkter Kita-Regelbetrieb
Schüler im wöchentlichen Wechsel präsent

Änderungen für Kita- und Schulbetrieb | Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). 50 Prozent der Kita-Kinder im Stadtgebiet können wieder in ihre Betreuungseinrichtungen zurückkehren. Der städtische Fachbereich Bildung, Soziales und Kultur hatte die Notbetreuungsplätze nach der Ankündigung des Kultusministeriums schrittweise auf dieses Niveau erweitert. Zusätzlich zur bisherigen Notbetreuung ist dort nun ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Die Gebühren für die erweiterte Notbetreuung in städtischen Kitas orientieren sich an der Höhe des Regelbetrags. Zu den Gebühren in kirchlichen Einrichtungen informieren die entsprechenden Kitas selbst.

Nach den Pfingstferien ändert sich die Notbetreuung in den Kehler Schulen: Sämtliche Klassenstufen (das gilt für Grund- wie für weiterführende Schulen) werden ab Montag, 15. Juni, im wöchentlichen Rhythmus unterrichtet. Wann welche Klassenstufe unterrichtet wird, hängt von der jeweiligen Schule sowie deren personellen und räumlichen Möglichkeiten ab. Hygienemaßnahmen in den Schulgebäuden gelten weiterhin: An den Eingängen stehen Desinfektionsspender und –tücher bereit; Schüler müssen sich an die ausgewiesenen Wegemarkierungen halten.

Vergeben werden die Notbetreuungsplätze in den Kitas seit Mittwoch, 20. Mai, von den Leitungen selbst, gemäß der Kriterien der Corona-Verordnung. Vorrang haben nach wie vor Kinder, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten sowie Alleinerziehende, sofern sie ihrem Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten und der Arbeitgeber eine sogenannte Präsenzpflicht bescheinigt. Ebenfalls Vorrang haben Fälle von Kindeswohlgefährdung.

Gibt es darüber hinaus noch freie Kapazitäten, entscheiden die Kita-Leitungen über die Platzvergabe. Anmeldungen zur Notbetreuung können nur über den Arbeitgeber veranlasst werden. Die Stadt wird die Kita-Gebühren für die Monate April und Mai nicht von den Eltern der dort angemeldeten Kinder einziehen; Zinsen werden nicht fällig. Wie nach dem Ende der Corona-Krise mit den Kita-Gebühren verfahren wird, wird der Gemeinderat entscheiden.

Eltern mit Kindern im schulpflichtigen Alter müssen einen Platz in der Notbetreuung an Grund- oder weiterführender Schule über ihren Arbeitgeber anmelden. Vorrang haben – analog zur Notbetreuung in Kitas – Menschen, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten und als unabkömmlich eingestuft werden. Bei Elternpaaren müssen beide ein solches Formular einreichen. Seit 1. Mai können Kosten für eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen bis 17 Uhr anfallen. Werden die Betreuungsplätze knapp, wird auch hier priorisiert. Die Notbetreuung in Schulen ist von der ersten bis zur siebten Klasse möglich.

Informationen hierzu gibt es unter Telefon 07851/884999 oder per E-Mail. Das Telefon ist von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr, und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt.

Zusätzlich zu den Notbetreuungsplätzen an Grundschulen wird auch die Caritas eine Nachmittagsbetreuung von 12 bis 17 Uhr anbieten. Dieses Angebot startet ebenfalls am Montag, 15. Juni. Die Plätze sind Eltern vorbehalten, die bereits einen bestehenden Betreuungsvertrag mit der Caritas haben. Bei Interesse wenden sich Eltern an die Schulkinderbetreuung ihrer Schule. Vergeben werden die Plätze nach Kriterien der Landesregierung für die Notbetreuung. Die Zahl der Plätze ist begrenzt.

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