Versammlungsverbot auch für Hochzeiten und Beerdigungen
Wer sich in Grüppchen trifft, begeht eine Straftat

Foto: LRA

Kehl (st). Picknick mit Bekannten im Garten der zwei Ufer, Eisschlecken im Freundeskreis auf dem Marktplatz, abendliche Party auf öffentlichen Plätzen – all das ist in diesen Tagen ebenso verboten wie das Basketballspielen auf dem Roten Platz.

Mit der Notverordnung des Landes vom Mittwoch ist auch ein Versammlungsverbot in Kraft getreten. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat und wird angezeigt. Die Polizeibehörde der Stadt und die Landespolizei machen entsprechende Kontrollen. Die Stadt verbietet Trauungen und stellt strenge Regeln für Beisetzungen auf. Auch der Weißtannenturm wird jetzt für Besucher gesperrt. Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen in Kehl ist inzwischen auf 13 gestiegen; 47 Menschen befinden sich in Quarantäne.

Kontakte zu vermeiden, ist das Gebot der Stunde – auch an wunderschönen Frühlingstagen. Und das heißt: Rausgehen ist möglich, auf der Parkbank oder im Café sitzen auch – aber eben mit den Personen, mit denen man gemeinsam im Haushalt lebt. Sobald mehrere Menschen aus unterschiedlichen Richtungen und von verschiedenen Orten her zusammenkommen, sprechen Juristen von Versammlungen. Ein Verstoß gegen das Versammlungsverbot ist kein Kavaliersdelikt: Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Wer mit anderen im Café oder Restaurant sitzt, muss eineinhalb Meter Abstand halten. Auch Gastwirte sind verpflichtet – unabhängig davon, ob die Bewirtung im Freien oder im Innenraum stattfindet – darauf zu achten, dass ihre Gäste nicht in Gruppen zusammensitzen oder stehen. Wer das nicht tut, riskiert, dass seine Gaststätte geschlossen wird, stellt Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, klar. „Wir kontrollieren selbstverständlich auch die Gaststätten in den Ortschaften.“

Gaststätten müssen seit dem Mittwoch um 18 Uhr schließen. Das gilt auch für Döner-Läden. Nach 18 Uhr dürfen keine Gäste mehr im Innenraum bedient werden. Entweder muss die Mahlzeit an die Kunden nach Hause geliefert werden oder durch ein Fenster an den Kunden hinausgereicht werden. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass seine Gaststätte geschlossen wird.

Trauungen verboten

Wie ernst die Lage ist, zeigt sich auch darin, dass die Stadt Kehl standesamtliche Trauungen bis zum 15. Juni per Allgemeinverfügung verbietet – zum Schutz vor der Ausbreitung der Corona-Infektion.

Strenge Regeln für Bestattungen

Vom Versammlungsverbot betroffen sind auch Beisetzungen von Verstorbenen. Trauerfeiern oder Abschiedszeremonien in geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr stattfinden. An der Beisetzung können nur noch Ehe- oder Lebenspartner sowie höchstens zwei in gerader Linie und ersten Grades mit dem Verstorbenen verwandte Personen teilnehmen. Sie müssen voneinander Abstand halten; Körperkontakt ist verboten. So legt es eine weitere Allgemeinverfügung der Stadt fest. Die Bestatter sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Regelungen zu achten.

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