Einbahnstraße am Korker Baggersee
Zufahrt für Rettungskräfte sichern

Die neue Regelung soll Situationen wie in Vorjahren verhindern. | Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Dass sich der Korker Baggersee unter Badegästen hoher Beliebtheit erfreut, hat sich am vergangenen Wochenende erneut gezeigt. Die warmen Temperaturen und die sommerlichen Wetterbedingungen hatten am Samstag und Sonntag viele Besucher an das künstliche Gewässer neben dem Kieswerk gelockt.

Parkchaos vermeiden und Zufahrt für Rettungskräfte sicherstellen

„Der See war gut besucht“, berichtet Patrick Stork von der Polizeibehörde. Weil KOD und Verkehrsbehörde davon ausgehen, dass der See ähnlich stark frequentiert wird wie im vergangenen Jahr, ist für die Zu- und Abfahrt eine Einbahnstraßenregelung getroffen worden. Dadurch soll es Rettungskräften möglich bleiben, im Ernstfall zügig zur Einsatzstelle zu gelangen. Der Brand auf dem Stoppelfeld nahe dem Baggersee im vergangenen Jahr habe deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Einsatzkräfte wie Feuerwehr oder Notärzte schnell anrücken und eingreifen können, sagt Nico Tim Glöckner, Leiter der Polizeibehörde: „Das Sicherheitskonzept der Stadt hat gut funktioniert und wird wieder angewendet.“

Zufahrt nur ab Odelshofen

Die Einbahnstraße beginnt kurz hinter der Einfahrt auf das Betriebsgelände des Kieswerks und erstreckt sich bis zur Zufahrt zur Brücke über die B28 ins Kinzigtal. Für Badegäste, die mit dem Auto zum Baggersee wollen, bedeutet das: Sie kommen nicht über die Straße Am Tankgraben zum Ziel, sondern können erst am Ortsausgang nach Odelshofen in Richtung See abbiegen. Wie bereits im vergangenen Jahr bleibt es möglich, in der Einbahnstraße in Fahrtrichtung zu parken, in die Gegenrichtung ist dies jedoch untersagt.

Kontrollen angekündigt

Die neue Verkehrsführung wird vom kommunalen Ordnungsdienst sowie vom Gemeindevollzugsdienst regelmäßig kontrolliert. „Wir wollen die Badegäste damit frühzeitig an die Regelungen gewöhnen“, erklärt Patrick Stork vom städtischen Bereich Ordnungswesen. Die Einbahnstraßenregelung gilt bis zum 30. September.

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