OB-Wahl in Kehl am 6. Februar
Zwei Männer und zwei Frauen bewerben sich

Wer übernimmt den Chefsessel im Rathaus in Kehl? | Foto: rek
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Kehl (st). 28.922 Kehler sind aufgerufen, am Sonntag, 6. Februar, ein neues Stadtoberhaupt zu wählen. Nach Ende der Bewerbungsfrist für den ersten Wahlgang haben zwei Kandidatinnen und zwei Kandidaten ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht. Jetzt steht auch die Reihenfolge der Kandidaten für die OB-Wahl fest: Im Losverfahren hat Oberbürgermeister Toni Vetrano in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Freitag, 14. Januar, den Namen von Wolfram Britz gezogen. Damit wird er auf den blauen Wahlzetteln an erster Stelle genannt, gefolgt von Thomas Wuttke, der zeitgleich mit Britz seine Unterlagen einreichte,, Dr. Anemone Bippes und Dr. Susanne Hildebrandt.

Der 53-jährige Wolfram Britz, wohnhaft in Kehl, ist Gesundheits- und Krankenpfleger. Thomas Wuttke ist 44 Jahre alt und Erster Beigeordneter der Stadt Kehl hatten beide ihre Bewerbungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgegeben. An dritter Stelle wird Dr. Anemone Bippes gelistet. Die 49-jährige Geschäftsführerin aus Baden-Baden hat ihre Unterlagen am 21. Dezember offiziell eingereicht. Als vierte Bewerberin hat Dr. Susanne Hildebrandt ihre Unterlagen am 4. Januar im Rathaus abgegeben. Die Politologin und Heilpraktikerin ist 58 Jahre alt und lebt sowohl in Oppenau als auch in Straßburg. 

Sollte keine Bewerberin oder kein Bewerber im ersten Wahlgang am 6. Februar die erforderliche Stimmenmehrheit von über 50 Prozent auf sich vereinen können, folgt am 20. Februar ein zweiter Wahlgang, bei dem eine einfache Mehrheit ausreicht. Den Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, erneut anzutreten oder ihre Kandidatur zurückzuziehen. Es ist ebenfalls möglich, dass weitere Bewerber zum zweiten Wahlgang antreten, wenn die erforderlichen Unterlagen zwischen dem 7. Februar und dem 9. Februar im Rathaus eingehen. Das neue Stadtoberhaupt von Kehl tritt das Amt am 1. Mai an. Die Amtszeit von Oberbürgermeister Toni Vetrano endet am 31. April.

Briefwahl-Anträge

Wer die Briefwahl einem Urnengang vorzieht, kann bis Freitag, 4. Februar, 18 Uhr einen Wahlschein beantragen. Dies ist schriftlich, mündlich, per E-Mail sowie online möglich; telefonisch können keine Anträge gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden versendet, sobald der Gemeindewahlausschuss am Freitagvormittag über die Zulassung der Bewerber entschieden hat und die Wahlscheine und Stimmzettel gedruckt wurden. Wer in einem anderen Wahllokal, also außerhalb seines Wahlbezirks, seine Stimme abgeben möchte, kann hierzu ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

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