Zu Gast in Lahr
Bundesjustizministerin besucht Haus des Jugendrechts
- Philipp Nique, MInisterin Stefanie Hubig, Mdb Johannes Fechner und Kerstin Geiger (von links) diskutierten einige zentrale Themen rund um das Lahrer Haus des Jugendrechts.
- Foto: Thorsten Mühl
- hochgeladen von Matthias Kerber
Lahr (tmm) Neben Terminen in Offenburg und Kehl machte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auch in Lahr Station. Gemeinsam mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner besuchte sie das Haus des Jugendrechts und ließ sich über die vor 14 Monaten eröffnete Einrichtung informieren. Auf rund 350 Quadratmetern Fläche arbeiten mehrere Partner interdisziplinär bei Themen der Jugenddelinquenz zusammen. Am Standort Lahr sind Staatsanwaltschaft, Polizei, Landratsamt und Stadt eng miteinander verzahnt. Die Verantwortlichen um Iris Janke, Leiterin der Staatsanwaltschaft Offenburg, betonten, es gehe vor allem darum, Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahren auf kurzen, schnellen Wegen zu bearbeiten. „Wir haben es als eigene kleine 'Behörde' mit jungen Menschen in Entwicklung zu tun.“ Daher sei wichtig, Sanktionen zu finden, die den Taten, aber auch dem Entwicklungsstand der jungen Menschen angemessen seien. Der Erziehungsgedanke sei zentral, ebenso lösungsorientierte Arbeit. Aus Sicht Stefanie Hubigs, vor rund 15 Jahren selbst Richterin und Staatsanwältin, war „wichtig, Stimmen aus der Praxis zu hören“. Für sie ein zentraler Aspekt, um Kritikern zu erklären, warum das Strafmilderungs-Alter nicht gesenkt werden sollte.
Wichtige Jugendgerichtshilfe
Staatsanwalt Phillip Nique und Kerstin Geiger von der Polizei gingen auf Grundzüge der Konzeption Haus des Jugendrechts ein. Ergänzend informierten Vertreter von Stadt und Jugendgerichtshilfe. Letztere begleiten Jugendliche, Eltern oder Vormunde während eines Strafverfahrens. Die Akteure im Haus des Jugendrechts tauschen sich bei regelmäßigen, um so mit verschiedenen Perspektiven voneinander zu lernen.
Strukturell gelingt durch Verzahnung, kurze Wege und schnelles Einbeziehen der Jugendhilfe das Verkürzen von Verfahrenszeiten um bis zu einem Drittel. In rund 60 Prozent aller Fälle greife die sogenannte Diversion. Darunter versteht man die Möglichkeit, ein Verfahren ohne formelles Urteil einzustellen. Stattdessen sollen alternative Maßnahmen wie Auflagen oder Weisungen ergriffen werden. Nique nannte das Beispiel Diebstahl: Auf Einstellung beim ersten Mal folgten in der Regel Arbeitsstunden, bei mehrfacher Wiederholung ein förmliches Verfahren und dann das Jugendschöffen-Gericht. Zwecks Prävention zeige man Präsenz an Schulen durch Vorträge, aber auch mit dem „Projekt Respekt“, in dem Jugendliche gemeinsam mit der Polizei Situationen gemeinsam aufarbeiten können. Die Erfahrungswerte seien ermutigend.
Umfassende Kooperationen bestehen mit dem Lahrer Amtsgericht, der Diakonie und der sozialen Rechtspflege Ortenau, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jugend- und Drogenberatung Baden-Württemberg. Arbeit gibt es für das Haus des Jugendrechts genug. Delikte mit Alkohol seien rückläufig, die Probleme jedoch weiter groß. „Ein Gramm Kokain ist mit 20 bis 30 Euro mittlerweile sogar für Kinder absolut erschwinglich“, zeigte Nique in der Diskussion auf. Problematisch bleibe auch der Einfluss sozialer Medien. Hierfür wünschten sich die Verantwortlichen Beschränkungen, wie sie aktuell in mehreren Ländern verfolgt würden. Auch Eltern sollten mehr in die Verantwortung genommen werden, so die Beteiligten abschließend.





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