Natur- und Umweltschutz
Einschreiten gegen unzulässige Nutzungen im Außenbereich

Lahr (st) Die Stadt Lahr möchte verstärkt gegen Bauten und unzulässige Nutzungen im Außenbereich vorgehen. Dies sieht eine Beschlussvorlage der Verwaltung vor, über die im Juli 2023 im Gemeinderat entschieden und die zuvor in den Ortschaftsräten vorberaten werden soll.

Ahndung gröbster Verstöße

Die Verwaltung schlägt vor, sich zunächst auf die gröbsten Verstöße zu konzentrieren. In der Bauordnung wurde je eine Stelle im Innen- und Außendienst, die sich diesem Anliegen verstärkt widmen sollen, geschaffen und besetzt. So werden beispielsweise Stacheldraht sowie weitere Einfriedungen wie Zäune und freistehende Mauern, die das Wild gefährden, ebenso geahndet wie extrem große und unterkellerte bauliche Anlagen. Unzulässige Nutzungen sind unter anderem Gebäude mit Feuerstätten, Schlafstätten, Keller, Eigenstromausstattung, TV-Empfang, Kochmöglichkeiten und überdachten Freizeit-Terrassen, Gewächshäuser und Lagergebäude, Wohnwagen, Bauwagen und Container. Tierhaltung, Lagerplätze für Abfall, Bauschutt oder Holzlager, Pools, Freizeit- und Spielgeräte, befestigte Freisitze und Wege sowie Grillanlagen kennzeichnen zudem unzulässige Nutzungen. Ein Bestandsrecht wird durch eine langjährige unzulässige Nutzung nicht begründet – selbst wenn also das Gebäude, der Zaun oder sonstige unzulässige Anlagen schon vor sehr langer Zeit errichtet wurden, kann der Rückbau verlangt und durchgesetzt werden.

Planungsrechtlich absichern

Verschiedene Gebiete mit Kleingartencharakter wie Rheinstraße, Ernet, Almweg und Lilienthalstraße, Niedermatten und Kirchenfeld wurden von der Stadt nach politischer Beschlusslage realisiert und sollen nun auch planungsrechtlich abgesichert werden, so der weitere Vorschlag der Verwaltung. Dies würde den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Garten- und Kleingartennutzung für Freizeitaktivitäten berücksichtigen. Wie mit weiteren Kleingartenansammlungen wie Untere Bühne, Eichert, Auwaldstraße, Galgenberg, Unterer Dammen und Höflerain, Benzental, Heidengraben oder Elendsgarten verfahren wird, die politisch gewollt und von der Stadt realisiert wurden, aber planungsrechtlich noch nicht abgesichert sind, soll politisch noch festgelegt werden.

Unzulässige Vorhaben

Der Außenbereich ist nach geltendem Recht hauptsächlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke vorgesehen. Er soll den Schutz von Natur und Umwelt gewährleisten und somit von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Wilde Hütten und Zäune beeinflussen das Landschaftsbild sowie die ökologische Funktion negativ und beeinträchtigen den Erholungswert der Landschaft für die Allgemeinheit. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Verstöße gegen diese Bestimmungen festgestellt und im Rahmen der personellen Kapazitäten verfolgt. So sind in den vergangenen eineinhalb Jahren knapp 60 unzulässige Vorhaben im Außenbereich durch mündliche oder schriftliche Rückbauverfügungen geahndet worden.

Landesbauordnung

Gerätehütten bis 20 Kubikmeter Größe sind nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Dies bedeutet aber nicht, dass jede entsprechende Hütte auch baurechtlich zulässig ist. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach Paragraph 35 des Baugesetzbuchs. Danach sind in erster Linie privilegierte Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft zulässig. Die hobbymäßige kleingärtnerische Nutzung eines Grundstückes im Außenbereich zählt nicht dazu. Sonstige Vorhaben wie etwa Garten- und Gerätehütten können nur im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass bei der Errichtung von Kleinbauten oder Zäunen im Außenbereich Belange von Natur und Landschaft betroffen sind.

Planer eines solchen Vorhabens wenden sich an die Baurechtsbehörde der Stadtverwaltung Lahr unter Telefon 07821/9100350 oder per E-Mail an bauordnung@lahr.de. Wer eine unzulässige bauliche Anlage im Außenbereich errichtet, muss damit rechnen, dass diese kostenpflichtig entfernt werden muss. 60 unzulässige Vorhaben mussten rückgebaut werden

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