Lahrer Katzenschutzverordnung ab August in Kraft
Pflichten der Besitzer

Lahr (st). Der Gemeinderat hat im Januar die Katzenschutzverordnung der Stadt Lahr beschlossen. Am Dienstag, 9. August, wird sie in Kraft treten – sechs Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Mitteilung hin.

Diese Regeln gelten für Katzen mit Freigang

Von diesem Tag an verpflichtet die Verordnung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Halterkatzen mit Freigang. Insbesondere die Kastrationspflicht soll dem Schutz freilebender Katzen dienen, um deren steigende Vermehrung aufgrund der unkontrollierten Paarung mit Halterkatzen einzudämmen. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht dient der Zuordnung der Halterkatzen.

Die Stadt Lahr weist erneut darauf hin, dass mit dieser Rechtsverordnung keine „Jagd“ auf unkastrierte Katzen erfolgen wird. Sie bietet jedoch die notwendige Rechtssicherheit, sobald Bedienstete des Tierheims oder der Stadt Lahr auf eine unkastrierte Katze treffen. Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden dann zur Kastration ihres Tieres aufgefordert. Sollten sie nicht zu ermitteln sein, beauftragt die Stadt Lahr einen Tierarzt mit dem Eingriff.

Keine Bußgelder

Die Katzenschutzverordnung gilt für die gesamte Gemarkung der Stadt Lahr. Sie enthält keine Tatbestände für Bußgelder. Die Stadt Lahr appelliert an Halter, die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht dennoch umzusetzen.

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