Schwarzbauen kann teuer werden
Stadt Lahr hat in diesem Jahr 81 Bauanträge geprüft

Wer bauen möchte, muss einige Vorgaben und Gesetze beachten, sonst droht ein Abriss oder Rückbau. | Foto: Manfred Richter/pixabay
  • Wer bauen möchte, muss einige Vorgaben und Gesetze beachten, sonst droht ein Abriss oder Rückbau.
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Lahr (st). Laut statistischem Landesamt wurden im März 2020 in Baden-Württemberg 3.264 Neubauwohnungen als genehmigt registriert. Ergebnissen der Bautätigkeitsstatistik zufolge lagen die Genehmigungszahlen für neue Wohnungen zusammen um 41 Prozent über den Werten vom März 2019. Auch in Lahr wird aktuell viel gebaut. Die Mitarbeiter der Abteilung Bauordnung haben seit Januar insgesamt 81 Anträge geprüft und 65 Baugenehmigungen erteilt. „Doch daneben fällt zusätzlich ein großer Teil Arbeit an, der eigentlich vermeidbar wäre“, sagt Abteilungsleiter Martin Gruninger. Denn nicht alle Bauherren holen auch die erforderliche Genehmigung ein. Bauherren, die ein Gebäude, ein Nebengebäude oder einen Anbau auf ihrem Grundstück errichten oder ein Gebäude umnutzen möchten, müssen sich an folgende Gesetze halten: die Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB), die Landesbauordnung und die örtliche Bauvorschriften. Werden die Rechtsgrundlagen ignoriert und ohne Genehmigung gebaut oder umgebaut, ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro fällig. „Ein Bauantrag kann auch nachträglich gestellt werden“, erklärt Gruninger, „doch die Gebühr ist dann dreimal so hoch".“ Anfang dieses Jahres wurde das in der neuen Gebührensatzung der Stadt Lahr festgelegt.

Genehmigungsfähig

Damit ein nachträglich gestellter Bauantrag bewilligt wird, muss er genehmigungsfähig sein. Ist er das nicht, wird nicht nur ein Bußgeld festgesetzt, sondern zudem angeordnet, dass das Gebäude rückgebaut oder abgerissen wird. Gruninger weist darauf hin, dass Schwarzbauten keinerlei Bestandsschutz erhalten und keiner Verjährung unterliegen. So kann die Behörde auch nach Jahren den Abriss eines Gebäudes anordnen, das ohne Baugenehmigung errichtet wurde.

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