Undichter Stegmattensee
Stadt Lahr reicht Klage beim Landgericht ein

Lahr (st) Die Stadt Lahr hat beim Landgericht Offenburg Klage auf Schadensersatz gegen drei Unternehmen erhoben, die am Bau des Stegmattensees beteiligt waren. Damit macht sie ihre Ansprüche im Zusammenhang mit der mangelhaften Planung und Errichtung des Sees gerichtlich geltend. Die derzeit laufende Sanierung des undichten Ringdamms liegt im Zeit- und Kostenplan.

Der Stegmattensee wurde zur Landesgartenschau 2018 hergestellt. Das künstliche Seebecken wird aus zwei Tiefbrunnen gespeist, wobei das geförderte Wasser zur Befüllung des Sees und zur Kompensation natürlicher Verdunstungs- und Versickerungsverluste dient. Schon bei der ersten Befüllung zeigten sich jedoch wesentliche Wasserverluste. In einem selbstständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht Offenburg wurden die Undichtigkeiten und damit die Mängel ebenso wie deren technische Verursachung durch die Unternehmen, die am Bau beteiligt waren, festgestellt.

820.000 Euro vorläufiger Streitwert

Ausgehend von den Ergebnissen des Beweisverfahrens richtet sich die Klage der Stadt Lahr gegen die beiden Planer, die Club L 94 GmbH und die Wasserwerkstatt GmbH, sowie gegen die Firma Johann Joos Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG, die mit der Herstellung des Dammes beauftragt worden war. Drei weitere am Bau beteiligte Unternehmen kommen als Verursacher eher nicht in Betracht. Die Stadt Lahr geht von einem vorläufigen Streitwert von 820.000 Euro aus. Ziel ist, die Kosten der Seesanierung in voller Höhe erstattet zu bekommen.

Die Arbeiten zur Seesanierung sind weiterhin im Zeit- und Kostenplan. Die erneute Befüllung des Sees kann in den nächsten Tagen beginnen und wird mindestens 40 Tage dauern.

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