Sozialwohnungsquote wirkt
Stadt Lahr zieht positive Zwischenbilanz

Lahr (st). Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat im Jahr 2017 die Einführung einer der Sozialwohnungsquote beschlossen – mit dem Ziel, dass in Lahr mehr Wohnraum zu vergleichsweise niedrigen Mietpreisen angeboten wird. Die Zwischenbilanz der Stadtverwaltung zeigt, dass das Instrument den gewünschten Erfolg bringt: In den kommenden Jahren könnten rund 260 neue Sozialwohnungen in Lahr entstehen. Die Stadtverwaltung wird daher dem Gemeinderat vorschlagen, in der Sitzung vom 27. September die Fortführung des eingeschlagenen Kurses zu beschließen.

Stadt wächst, Nachfrage steigt

„Lahr hat weiterhin großen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Die Stadt wächst, und damit steigt die Nachfrage zusätzlich“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Selbst für Bürgerinnen und Bürger der Mittelschicht ist es mitunter schwierig, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Es war deshalb die richtige Entscheidung des Gemeinderats, eine Sozialwohnungsquote für große Wohnungsbauprojekte festzulegen, damit mehr geförderter Wohnraum entstehen kann. Diese Wohnungen kommen auch für viele Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen in Frage, denn die Einkommensgrenzen sind hoch. Ich freue mich sehr, dass wir nun mit unserer ersten Zwischenbilanz zeigen können: Die Quote wirkt.“

Förderprogramm Wohnungsbau

Eine Sozialwohnung ist Mietwohnraum, der im Förderprogramm Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg mit Zuschüssen oder vergünstigten Darlehen gefördert wird. Nimmt ein Bauherr diese Förderung in Anspruch, muss er die entsprechenden Wohnungen an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten und eine Mietpreisbindung eingehen, wobei die Miete um 20 bis 40 Prozent unterhalb des ortsüblichen Preises liegt. Weitere Fördervoraussetzungen sind ein bestimmtes Verhältnis von Wohnungsgröße zur Raumanzahl sowie – bei Neubaumaßnahmen – die Einhaltung des Effizienzhaus-Standards KfW55.

Den Wohnberechtigungsschein stellt die Stadt aus, wenn ein Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze, abhängig von seiner Größe, nicht überschreitet. So liegt die Obergrenze beispielsweise für einen Drei-Personen-Haushalt bei einem Jahreseinkommen von 60.850 Euro. Der Wohnberechtigungsschein ist daher nicht mit dem Wohngeld zu verwechseln, erklärt Baubürgermeister Tilman Petters: „Sozialer Mietwohnraum deckt nicht den Wohnraumbedarf von Randgruppen – vielmehr trägt er zur Versorgung von Menschen im Niedriglohnsektor sowie aus der Mittelschicht bei.“

Sozialer Mietwohnraum

Die Sozialwohnungsquote in Lahr besagt: Bei Wohnungsbauprojekten, die zehn oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnungsfläche von mehr als 800 Quadratmetern aufweisen, müssen mindestens 20 Prozent, bei Vorhaben auf städtischen Grundstücken mindestens 30 Prozent der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden. Hat die Stadt Kenntnis von einem entsprechenden Bauvorhaben, informiert sie den Bauherren über das weitere Vorgehen. Seit im Sommer 2021 das Baurecht geändert wurde, kann die Sozialwohnungsquote direkt in einem einfachen Bebauungsplan festgesetzt werden. Vorher war dies nur indirekt und über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Bauherrn möglich.

24 Bauvorhaben

Die Sozialwohnungsquote besteht seit Anfang 2018 und wird seitdem von den Bauherren überwiegend sehr gut angenommen: „Wir haben Kenntnis von 24 entsprechenden Bauvorhaben erhalten, zwei davon sind Projekte der Wohnbau Stadt Lahr GmbH. Von diesen Vorhaben sind 18 schon konkreter – mit ihnen können in den nächsten Jahren rund 260 neue, geförderte Mietwohnungen entstehen“, berichtet Petters. Spätestens Anfang 2022 werden die ersten dieser Sozialwohnungen bezugsfertig sein. Auch darüber hinaus zeichnen sich weitere Bauvorhaben ab, die zusätzlich geförderten Wohnraum hervorbringen werden.

Die Stadt Lahr hat die Servicestelle Wohnraum im Stadtplanungsamt eingerichtet, die unter anderem eine erste Orientierung im Förderangebot bieten soll. Sie hat beispielsweise ein Merkblatt zur Sozialwohnungsquote erarbeitet, das den Projektträgern eine erste Orientierung geben soll und auf der Website der Stadt Lahr zu finden ist: https://www.lahr.de/wohnen.133311.htm.

„Der Beschluss des Gemeinderats trägt Früchte“, bilanziert Markus Ibert. „Wir sehen aber auch: Es braucht einen langen Atem, damit wir dauerhaft ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Lahr ermöglichen. Dabei wird auch unsere Wohnbau Stadt Lahr mittelfristig eine noch wichtigere Rolle spielen. Wir werden daher unsere Anstrengungen nicht einstellen, sondern das Thema weiter mit hoher Priorität behandeln.“

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