30-jähriger Lahrer ab Montag vor Gericht
Vorwurf des Drogenhandels und der Vergewaltigung

Offenburg/Lahr (st). Vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg muss sich ab morgen, 8. Januar, 9 Uhr, ein 30-jähriger Mann aus Lahr unter anderem wegen des Vorwurfs des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, Anfang des vergangenen Jahres einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere mit Kokain und Cannabisprodukten, aufgebaut zu haben. Im Februar soll er in mehreren Fällen Kokaingemisch, zwischen einem und fünf Gramm, sowie in zwei Fällen Haschischplatten zu je 100 Gramm an einen Abnehmer in Lahr zum Preis von insgesamt 1.150 Euro verkauft haben. Ende April soll er diesem Abnehmer die Lieferung von einem Kilo Haschisch zum Preis von mindestens 2.000 Euro zugesagt, stattdessen aber lediglich eine Tasche mit Holz übergeben haben. Das Geschäft sei daher in der Folge rückabgewickelt worden.

Darüber hinaus habe der Angeklagte mit zwei gesondert verfolgten Komplizen im Februar weitere 500 Gramm Kokaingemisch und ein Kilogramm Marihuana an unbekannte Abnehmer veräußert, wodurch mindestens 23.000 Euro eingenommen worden sein sollen. Gleichfalls habe der Bruder des Angeklagten in dessen Auftrag 25 Gramm Kokain an unbekannte Dritte für mindestens 900 Euro verkauft.

Ebenso soll der Lahrer in der von ihm und seiner Lebensgefährtin bewohnten Wohnung eine Tüte mit etwa 58 Gramm Kokaingemisch sowie einen vollfunktionsfähigen Revolver und 81 Randfeuerpatronen verwahrt haben. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft war die Hälfte der letztlich sichergestellten Betäubungsmittel zum Weiterverkauf gedacht; die Schusswaffe samt Munition sollte auch der Absicherung seiner Drogengeschäfte dienen.

Der 30-Jährige ist weiter angeklagt, seine Lebensgefährtin im Februar anlässlich eines Streites durch Schläge an Kopf und Oberkörper körperlich schwer misshandelt zu haben. Die erlittenen Verletzungen bedurften ärztlicher Behandlung, wobei die Frau auf Druck des Angeklagten gegenüber den Ärzten angab, eine Treppe heruntergefallen zu sein. Einen Tag nach diesem Vorfall soll der 30-jährige seine Partnerin gegen deren Willen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Aus Angst vor erneuten Schlägen habe sie von weiterer Gegenwehr Abstand genommen.

Schließlich liegt dem Angeklagten zur Last, im Januar Beamte der Bundespolizei anlässlich einer Polizeikontrolle schwer beleidigt und ihnen gegenüber Widerstand geleistet zu haben. Ebenso soll er im April und Juli ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis gelenkt haben, wobei er in einem Fall unter Einfluss von Kokain stand.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Er ist in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen unter anderem wegen Gewaltdelikten zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden. Im Oktober 2016 war er aus der Strafhaft entlassen worden. In vorliegender Sache befindet er sich seit Anfang Juli in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht von einer lange Jahre bestehenden Betäubungsmittelproblematik aus.

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